Transport von Kälbern ab dem 1. Januar 2023; Erlass Hessen und Niedersachsen
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat uns soeben den Grundsatzerlass zum Transport von Kälbern ab dem 1. Januar 2023 übermittelt.
Zweck des Erlasses ist ein einheitlicher Vollzug der Hessischen Vollzugsbehörden im Hinblick auf §10 Abs. 4 Tierschutztransportverordnung.
Er kann im Bereich Interna heruntergeladen werden. Er steht unter dem Vorbehalt, dass das BMEL nicht eine andere Rechtsauffassung vertritt.
Auch der niedersächsische Erlass kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.