Tiertransporte Niedersachsen: Mindestabstand 20 cm über dem höchsten Punkt der Rückenlinie der Rinder und zulässige Fahrzeughöhe 4m
![DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!](/images/lkwa-600.gif)
Dem Verband liegt ein Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 29. Februar 2012 vor. Hierin heißt es:
Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport
Abfertigung von Transporten mit Rindern
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