Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns…
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
22.01.2026rss_feed

Tiergesundheit; IBR / BTV / Information zu IBR (BHV-1) in den Niederlanden und Verbringungsbedingungen BTV-8

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001005 IBR/IPV / IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass möchte ich sowohl zu IBR (BHV-1) als auch BTV-8 informieren.

 

Information zu IBR (BHV-1) in den Niederlanden:

In den letzten zwei Monaten des vergangenen Jahres war es in den Niederlanden zu einem Anstieg der Infektionen mit dem bovinen Herpesvirus 1 (BHV-1) gekommen. Auch in diesem Jahr wurden bereits mehrere IBR-Ausbrüche verzeichnet. Der niederländische Tiergesundheitsdienst Royal GD informiert, dass sich die Erkrankung in den Niederlanden ausbreitet, auch Regionen an der deutsch-niederländischen Grenze sind betroffen. Eine Pressemitteilung nebst Karte können Sie unter folgendem Link in niederländischer Sprache einsehen:

www.gddiergezondheid.nl/nl/Actueel/Nieuws/2026/01/Meerdere-IBR-uitbraken-op-vrije-bedrijven-verspreid-over-Nederland

Das BHV-1-Virus kann über direkte Tierkontakte und Personenkontakte sowie kontaminierte Gerätschaften und Fahrzeuge übertragen bzw. verschleppt werden. In Nordrhein-Westfalen wurden die grenznahen Kreise bereits als Gebiete mit erhöhtem Risiko für IBR-Ausbrüche ausgewiesen. Hier ist seit dem 30. Juni 2024 der Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) in Gebieten mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko anzuwenden. Informationen zur BHV-1-Strategie und den Leitfaden können Sie hier einsehen:

www.mlv.nrw.de/themen/verbraucherschutz/tierschutz-und-tierhaltung/tiergesundheit/tierseuchen/information-ueber-die-bhv1-strategie

Auf Grund des Geschehens in den Niederlanden werden alle Rinderhalterinnen und -halter, die Kontakte zu niederländischen Rinderhaltungsbetrieben oder niederländischen Dienstleistern haben, gebeten, verstärkt auf die Einhaltung von entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.

Den Hygieneleitfaden für die Rinderhaltung in NRW können Sie unter folgendem Link abrufen:

www.lave.nrw.de/system/files/media/document/file/hygieneleitfaden_fur_die_rinderhaltung_in_nrw_stand_02.01.2018_.pdf

 

 

Information zu den Verbringungsbedingungen in Bezug auf BTV-8

Hinsichtlich der Verbringung von empfänglichen Tieren aus BTV-8 Zonen gibt das LAVE folgende Hinweise:

Leider gibt es bisher keine Karte, in der alle aktuell bestehenden BTV-8 Zonen in Deutschland eingezeichnet sind. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Tierhalters/Händlers, der Tiere innerdeutsch oder innergemeinschaftlich verbringen will, zu klären, ob Herkunfts- und/oder Empfängerbetrieb innerhalb einer BTV-Zone liegen und somit ggf. besondere Gesundheitsbedingungen zu erfüllen sind.

Werden Tiere innerhalb Deutschlands aus BTV-8-Zonen in andere BTV-8-Zonen verbracht, müssen diese Tiere keine BTV-spezifischen Bedingungen erfüllen. Sofern die Tiere durch BTV-8-freie Zonen gefahren werden, muss das Fahrzeug mit Repellentien behandelt werden.

Werden Tiere aus BTV-8-Zonen in andere Mitgliedstaaten verbracht, sind bezüglich BTV-8 entsprechende Bedingungen zu erfüllen, es sei denn, der Mitgliedstaat legt ausdrücklich fest, dass bezüglich BTV-8 keine Bedingungen zu erfüllen sind (z. B. Frankreich No conditions are set for serotype 3 and serotype 8).

Die gegen BTV-8 zugelassen Impfstoffe verfügen über eine reguläre Zulassung. Der Immunitätszeitraum wird vom Impfstoffhersteller angegeben, bzw. garantiert. Somit müssen gegen BTV-8 geimpfte Tiere, die sich im angegebenen Immunitätszeitraum befinden und mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft wurden, keine zusätzlichen Bedingungen (z. B. negative PCR-Untersuchung) hinsichtlich BTV-8 erfüllen, wenn sie verbracht werden sollen.

Die drei gegen BTV-3 zugelassenen Impfstoffe hingegen verfügen nur über eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen, da die Hersteller für diese Impfstoffe keinen Immunitätszeitraum angeben/garantieren können. Eine Impfung führt i. d. R. nicht zu Handelserleichterungen und die Tiere müssen trotz Impfung weitere Bedingungen erfüllen, es sei denn, der Empfänger-Mitgliedstaat hat selber entsprechende Bedingungen bzgl. der Impfung definiert oder hat festgelegt, dass keinerlei Bedingungen für Serotyp 3 zu erfüllen sind.

Einzelheiten können Sie der Zusammenstellung der Verbringungsbedingungen auf der Homepage des LAVE entnehmen:

www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Ausnahmebedingungen der einzelnen Mitgliedstaate der Homepage der Europäischen Kommission finden Sie unter:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.

Vielen Dank!


Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier geht's zur Initiative Fleisch
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>