Tiergesundheit; IBR / BTV / Information zu IBR (BHV-1) in den Niederlanden und Verbringungsbedingungen BTV-8
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001005 IBR/IPV / IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass möchte ich sowohl zu IBR (BHV-1) als auch BTV-8 informieren.
Information zu IBR (BHV-1) in den Niederlanden:
In den letzten zwei Monaten des vergangenen Jahres war es in den Niederlanden zu einem Anstieg der Infektionen mit dem bovinen Herpesvirus 1 (BHV-1) gekommen. Auch in diesem Jahr wurden bereits mehrere IBR-Ausbrüche verzeichnet. Der niederländische Tiergesundheitsdienst Royal GD informiert, dass sich die Erkrankung in den Niederlanden ausbreitet, auch Regionen an der deutsch-niederländischen Grenze sind betroffen. Eine Pressemitteilung nebst Karte können Sie unter folgendem Link in niederländischer Sprache einsehen:
Das BHV-1-Virus kann über direkte Tierkontakte und Personenkontakte sowie kontaminierte Gerätschaften und Fahrzeuge übertragen bzw. verschleppt werden. In Nordrhein-Westfalen wurden die grenznahen Kreise bereits als Gebiete mit erhöhtem Risiko für IBR-Ausbrüche ausgewiesen. Hier ist seit dem 30. Juni 2024 der Leitfaden zur Prävention von BHV-1-Infektionen (IBR/IPV) in Gebieten mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko anzuwenden. Informationen zur BHV-1-Strategie und den Leitfaden können Sie hier einsehen:
Auf Grund des Geschehens in den Niederlanden werden alle Rinderhalterinnen und -halter, die Kontakte zu niederländischen Rinderhaltungsbetrieben oder niederländischen Dienstleistern haben, gebeten, verstärkt auf die Einhaltung von entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen zu achten.
Den Hygieneleitfaden für die Rinderhaltung in NRW
können Sie unter folgendem Link abrufen:
Information zu den Verbringungsbedingungen in Bezug auf BTV-8
Hinsichtlich der Verbringung von empfänglichen Tieren aus BTV-8 Zonen gibt das LAVE folgende Hinweise:
Leider gibt es bisher keine Karte, in der alle aktuell bestehenden BTV-8 Zonen in Deutschland eingezeichnet sind. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Tierhalters/Händlers, der Tiere innerdeutsch oder innergemeinschaftlich verbringen will, zu klären, ob Herkunfts- und/oder Empfängerbetrieb innerhalb einer BTV-Zone liegen und somit ggf. besondere Gesundheitsbedingungen zu erfüllen sind.
Werden Tiere innerhalb Deutschlands aus BTV-8-Zonen in andere BTV-8-Zonen verbracht, müssen diese Tiere keine BTV-spezifischen Bedingungen erfüllen. Sofern die Tiere durch BTV-8-freie Zonen gefahren werden, muss das Fahrzeug mit Repellentien behandelt werden.
Werden Tiere aus BTV-8-Zonen in andere Mitgliedstaaten verbracht, sind bezüglich BTV-8 entsprechende Bedingungen zu erfüllen, es sei denn, der Mitgliedstaat legt ausdrücklich fest, dass bezüglich BTV-8 keine Bedingungen zu erfüllen sind (z. B. Frankreich No conditions are set for serotype 3 and serotype 8
).
Die gegen BTV-8 zugelassen Impfstoffe verfügen über eine reguläre Zulassung
. Der Immunitätszeitraum wird vom Impfstoffhersteller angegeben, bzw. garantiert. Somit müssen gegen BTV-8 geimpfte Tiere, die sich im angegebenen Immunitätszeitraum befinden und mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft wurden, keine zusätzlichen Bedingungen (z. B. negative PCR-Untersuchung) hinsichtlich BTV-8 erfüllen, wenn sie verbracht werden sollen.
Die drei gegen BTV-3 zugelassenen Impfstoffe hingegen verfügen nur über eine Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen
, da die Hersteller für diese Impfstoffe keinen Immunitätszeitraum angeben/garantieren können. Eine Impfung führt i. d. R. nicht zu Handelserleichterungen und die Tiere müssen trotz Impfung weitere Bedingungen erfüllen, es sei denn, der Empfänger-Mitgliedstaat hat selber entsprechende Bedingungen bzgl. der Impfung definiert oder hat festgelegt, dass keinerlei Bedingungen für Serotyp 3 zu erfüllen sind.
Einzelheiten können Sie der Zusammenstellung der Verbringungsbedingungen auf der Homepage des LAVE entnehmen:
www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Ausnahmebedingungen der einzelnen Mitgliedstaate der Homepage der Europäischen Kommission finden Sie unter:
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten.
Vielen Dank!





