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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Nachfolgende Pressemitteilung des Kreises Borken veröffentlichen wir unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und / oder Haftung:


Pressemitteilung 12.04.06, 18:00 Uhr

Schlachtschweine-Transporte ab Samstag (15.04.2006)
Telefon-Hotline des Kreises Borken dazu auch am Karfreitag und Ostermontag

Kreis Borken. Die letzten noch ausstehenden Ergebnisse der am vergangenen Wochenende in zahlreichen Schweinebeständen im Kreis Borken gezogenen Blutproben liegen nun vor. Sie sind alle negativ, freut sich Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung. Damit wurde kein weiterer Ausbruch der Schweinepest im Kreisgebiet nachgewiesen. Kreisveterinär Groeneveld hat nun schon wieder eine neue Aufgabe im Blick: Gottlob dürfen nach derzeitiger Rechtslage ab Samstag (15.04 2006) innerhalb von Nordrhein-Westfalen Schlachtschweine, ausgenommen Schlachtschweine aus den Sperr- und Beobachtungsgebieten, zur unmittelbaren Schlachtung transportiert werden. Dazu bedarf es keiner Genehmigung. Fahrten zu einer außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelegenen Schlachtstätte können hingegen nur mit Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörden erfolgen.

Voraussetzungen für eine solche Genehmigung sind

• die Zustimmung des für die Schlachtstätte zuständigen Veterinäramtes, die der Tierhalter bzw. Viehhändler selbst einzuholen hat, und
• die tierärztliche Untersuchung der Schweine im Herkunftsbetrieb mit negativem Ergebnis auf Schweinepest.

Die tierärztliche Untersuchung muss der Hoftierarzt binnen 24 Stunden vor dem Transport vornehmen und auf einem speziellen Antragsvordruck (der im Internet unter www.kreis-borken.de hinterlegt ist und der ausgefüllt per Fax an den Kreis unter der Fax-Nummer 02861-821024 geschickt werden kann) dokumentieren. Die Kosten dieser Untersuchung sind vom Landwirt zu tragen. Dr. Groeneveld bittet um Verständnis dafür, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge (mit der Zustimmung des für die Schlachtstätte zuständigen Veterinäramtes sowie der Bescheinigung der tierärztlichen Untersuchung) bearbeitet werden können.

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken ist auch am Karfreitag (14.04.2006) und am Ostermontag (17.04.2006) jeweils in der Zeit von 18 bis 20 Uhr unter den Hotline-Rufnummern 02861-821132 und 821134 telefonisch zu erreichen und gibt dann Auskünfte zum Thema Transportgenehmigungen. Bis dahin eingehende vollständige Anträge können in diesem Zeitraum bearbeitet werden.Ostersamstag (15.04.2006) in der Zeit von 8 bis 10 Uhr ist die Hotline für sonstige Anfragen freigeschaltet.

Quelle: Quelle: http://www.kreis-borken.de/kreisregion/xgse4/lage20060412.php

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