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Schutz vor Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Seuche zu verhindern

Die – für Menschen ungefährliche – Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf; in den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Länder Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort. Es besteht immer die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird. Zuletzt kam es Anfang August in der polnischen Gemeinde Wysokie Mazowieckie zu einem neuen Ausbruch. Die Gemeinde liegt 50 km westlich von allen bisher aus Polen gemeldeten Fällen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nimmt diesen jüngsten Ausbruch der ASP in Polen, erneut zum Anlass, Verbraucher, Tierhalter, Viehhändler und Jäger auf Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche hinzuweisen:

Über größere Distanzen kann ASP durch Menschen verschleppt werden, insbesondere dann, wenn Erzeugnisse von infizierten Haus- oder Wildschweinen unachtsam entsorgt werden, z. B. auf Autobahnparkplätzen oder Picknickplätzen. Hausschweine und Wildschweine dürfen auf keinen Fall mit Küchenabfällen gefüttert werden. Das ist wegen der Infektionsgefahr ausdrücklich verboten. Für Jäger gilt: Reste von Schweinen, Wildschweinen oder Erzeugnissen mit Schweinefleisch dürfen auch nicht im Wald zum Anlocken von Wildschweinen oder anderen Tieren verwendet werden.

Auch Tierhalter und Viehhändler sollten sich beim Umgang mit Schweinen der wachsenden Gefahr einer Verschleppung der ASP bewusst sein und Vorsichtsmaßnahmen einhalten. Dazu zählen insbesondere einfache Biosicherheitsmaßnahmen wie der Zukauf von Schweinen aus Beständen mit einem gesicherten Tiergesundheitsstatus, die Abschottung des Bestandes und der Futterlager (Fahrsilos auf dem Feld) gegenüber Wildschweinen sowie die konsequente Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen unmittelbar nach jedem Transport.

Hintergrund

An der Afrikanischen Schweinepest können sowohl Haus- als auch Wildschweine erkranken. Sie verenden zu fast 100 Prozent an der Virusinfektion, da eine Therapie oder Impfung nicht möglich ist. Die Bekämpfung bei Hausschweinen erfolgt durch Ausräumung der betroffenen Bestände und durch weitergehende räumliche Sperrmaßnahmen. Die Verluste für die Schweinehalter und die nachgelagerten Wirtschaftszweige sind erheblich, weil die Sperrmaßnahmen zu längerfristigen Handelsverboten führen. Exportverbote können von Drittländern für lange Zeit, sogar über Jahre, ausgesprochen werden. Sie werden erst aufgehoben, wenn auch die Wildschweinpopulation nachweislich wieder frei von ASP ist. Die Bekämpfung der ASP beim Wildschwein gestaltet sich schwierig, da letztlich nur geeignete jagdliche Maßnahmen zur Ausdünnung der Population zur Verfügung stehen. Eine orale Immunisierung der Wildschweine, wie dies in der Vergangenheit bei der Klassischen Schweinepest bei Wildschweinen mit Erfolg durchgeführt wurde, steht leider nicht zur Verfügung Solange Wildschweine als Infektionsquelle vorhanden sind, besteht immer eine Gefahr für Hausschweine sich durch mittelbaren oder unmittelbaren Kontakt anzustecken.

Quelle: PM 96/16 des BMEL vom 15. August 2016


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