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PRESSEMITTEILUNG BMEL 140/22: Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung – Özdemir: Wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung

Das BMEL hat die nachfolgende Pressemitteilung übermittelt.

Wir veröffentlichen an dieser Stelle die komplette Pressemitteilung, weisen aber darauf hin, dass es im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Verbände auch (konstruktive) Kritik gegeben hat, die wohl kaum berücksichtigt wurde….

Die verschiedenen Stellungnahmen der Verbände wurden auch bislang (Stand: 12. Oktober 2022 14:00 Uhr) nicht (EXTERNER LINK!) hier veröffentlicht.

 

Bundeskabinett beschließt verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung

Özdemir: Wichtiger Schritt hin zu einer zukunftsfähigen Tierhaltung

Das Bundeskabinett hat heute den von dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,Cem Özdemir, vorgelegten Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden, beschlossen (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG).

Verbraucherinnen und Verbraucher können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen. Die Bundesregierung hat mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz außerdem einen wichtigen Baustein beschlossen, um den Umbau hin zu einer zukunftsfesten Tierhaltung in Deutschland voranzutreiben.

Bundesminister Özdemir: Heute ist ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die deutsche Landwirtschaft. Es wurde jahrelang darüber gestritten und wiederholt angekündigt – wir setzen jetzt die staatlich verpflichtende und eben nicht nur freiwillige Tierhaltungskennzeichnung tatsächlich um. Mit der Haltungskennzeichnung gibt es bald endlich eine echte und verlässliche Wahl für mehr Tierwohl – an der Fleischtheke, am Kühlregal oder im Online-Handel. Man erkennt so mit einem Blick, wie ein Tier gehalten wurde, dessen Fleisch man kauft. Gleichzeitig macht die Kennzeichnung die Leistung von Landwirtinnen und Landwirten für eine artgerechtere Tierhaltung sichtbar. Ihre Investitionen und Veränderungsbereitschaft sollten uns dann auch etwas Wert sein.

Diese verpflichtende Kennzeichnung ist ein erster wichtiger Schritt, um beim Umbau zu einer zukunftsfesten Tierhaltung voranzukommen. Das ist dringend notwendig, denn die deutsche Tierhaltung steckt schon länger in einer Krise. Seit Jahren wurde viel geredet, passiert ist aber nichts. Landwirtinnen und Landwirte wurden mit Unwägbarkeiten und Unsicherheiten lange allein gelassen. Betriebe mussten entweder wachsen oder weichen. Das hat dazu geführt, dass viele aufgegeben haben oder kurz davorstehen. Das will ich nicht akzeptieren! Wenn Betriebe aufhören, ist das ein immenser Schaden für den ländlichen Raum. So ein Hof ist kein Start-up: Wenn ein Betrieb zu ist, macht der nicht wieder auf.

Ich will, dass auch künftig gutes Fleisch aus Deutschland auf den Tisch kommt. Zukunftsfest wird die Tierhaltung, wenn sie dem Tierschutz und dem Klimaschutz gerecht wird, Transparenz beim Einkauf schafft und tierhaltenden Betrieben eine verlässliche Perspektive bietet. Dabei geht es auch darum, weniger Tiere besser zu halten. Nur so schaffen wir eine Tierhaltung, die Teil einer nachhaltigen Landwirtschaft ist, die unsere Lebensgrundlagen schützt und sich an natürlichen Kreisläufen orientiert – denn auch unser Gemüse braucht Tierhaltung und Dünger. Wenn das Fleisch aus dem Ausland kommt, haben wir auf all das keinen Einfluss.

Mit dem Kabinettsbeschluss für die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ist nun der Weg für das parlamentarischen Verfahren geebnet, das von der Öffentlichkeit genau verfolgt werden wird. An dieser Stelle will ich mich auch für das bisherige Mitwirken meiner Kabinettskolleginnen und -kollegen sowie insbesondere auch der Koalitionsfraktionen bedanken. Ich hoffe, dass wir hier im Sinne der unter Druck stehenden Landwirtinnen und Landwirte schnell vorankommen. Mein Ministerium arbeitet nun genauso entschlossen wie an der Tierhaltungskennzeichnung an den weiteren Bausteinen – an einem Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen, an Veränderungen im Bau- und Genehmigungsrecht und an besseren Regeln im Tierschutzrecht.

Weitere Informationen:

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten. Geplant sind fünf Haltungsformen, beginnend mit unverarbeitetem Schweinefleisch. Weitere Verarbeitungsformen, Vertriebswege und Tierarten werden folgen.

Das Gesamtvorhaben zukunftsfeste Tierhaltung umfasst neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung drei weitere zentrale Bausteine: Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderkonzept für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen und bessere Regelungen im Tierschutzrecht.

Ausführliche Informationen zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz finden Sie (EXTERNER LINK!) hier.

Im Anschluss an das Kabinett hat sich Bundesminister Özdemir wie folgt geäußert – das Statement finden sie (EXTERNER LINK!) hier.

(EXTERNER LINK!) FAQ


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Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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