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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Polizeidirektion Oldenburg: +++ Lebendtiertransporte im Fokus von Verkehrskontrollen der regionalen Kontrollgruppe +++ Auffällig viele Überladungen +++

Am Dienstag, 21.01.2020, hat die regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Lebendtiertransporte durchgeführt. Die Kontrollen wurden in den Bereichen der Polizeiinspektionen Cloppenburg/Vechta, Diepholz und Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch vorgenommen. Insgesamt überprüften die Beamten 31 Tiertransporte, von denen 16 beanstandet wurden. Auffällig war die hohe Anzahl an Überladungen: Von 31 kontrollierten Tiertransportfahrzeugen waren 11 überladen. In allen Fällen wird geprüft, ob die Stellfläche für die jeweils geladenen Tiere ausreichte.

Ein 47-Jähriger aus Barßel führte einen Transport von ca. 2200 Jungputen von Emstek nach Goldenstedt durch, obwohl er weder eine Zulassung als Unternehmer für den Transport hatte noch einen Befähigungsnachweis für den Transport von Tieren vorlegen konnte. Zudem war er nicht im Besitz von Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Tiere er geladen hatte und wann das Fahrzeug zuletzt gereinigt wurde. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

Bei der Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten eines 53-jährigen Fahrers, der 173 Mastschweine von Holdorf zu einem Schlachthof nach Garrel liefern wollte, stellte sich heraus, dass er seit dem Wochenende lediglich vier Stunden am Stück Pause gemacht hatte. Darüber hinaus ergab eine Wägung, dass sein Fahrzeug um 18 Prozent überladen war. Als er dann noch seinen Führerschein lediglich in Kopie vorweisen konnte, wurden die Beamten stutzig. Eine Überprüfung ergab, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Für den Fahrer war damit die Fahrt sofort beendet. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Auch wird der Erlös, den er durch den Transport illegal erwirtschaftet hat, im Rahmen eines Vermögensabschöpfungsverfahrens eingezogen werden.

Ein Strafverfahren wird auch einen 39-Jährigen aus Goldenstedt erwarten. Dieser war mit Mastschweinen beladen auf dem Weg von Molbergen nach Garrel. In der Kontrolle wurde festgestellt, dass er eine falsche Fahrerkarte in sein Kontrollgerät gesteckt hatte. Seine Lenk- und Ruhezeiten wurden somit für eine andere Person gespeichert.

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62353/4499544?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push

 


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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