NRW: Tiertransporte: MUNLV legt Erlass vor
Das MUNLV hat uns soeben den Erlass mit weiteren vorläufigen Hinweisen für den Vollzug der Verordnung Nr. 1/2005 übermittelt. Der Erlass und die im Erlass genannten Anlagen können im Bereich Interna abgerufen oder bei der Geschäftsstelle angefordert werden.
Im Bereich Interna können Sie auch das Schreiben des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. an das MUNLV vom heutigen Tag abrufen.





