NRW: Blauzungenkrankheit: Ministerium ruft erneut zu Schutzimpfungen auf
Mit ansteigenden Temperaturen in der kommenden Woche ist auf Grund zunehmender Gnitzenaktivität mit einer Zunahme der Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit vor allem bei Rindern und Schafen zu rechnen. Dies gilt für beide, aktuell in Deutschland zirkulierende Serotypen des Virus (BTV-3 und BTV-8).
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt daher weiterhin die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit fortzuführen, um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und Tierverluste möglichst zu minimieren. Bereits Anfang dieses Jahres hatte das Ministerium einen Impfappell an Halterinnen und Halter gerichtet.
Ministerin Silke Gorißen: Das Virus der Blauzungenkrankheit ist ein Virus, das großes Tierleid hervorrufen kann, wenn die Erkrankung ausbricht. Um die Tiere vor schweren klinischen Erkrankungen zu schützen und im Fall von BTV-8 auch Verbringungsbeschränkungen zu vermeiden, ist es weiterhin ratsam, alle Tiere, die sich mit dem Virus infizieren können, gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen – gerade bei steigenden Temperaturen. Die ersten Tiere, die Symptome der Blauzungenkrankheit aufweisen, sind umgehend dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Generell gilt, dass vor allem Schafe und Rinder und deren Jungtiere, die bislang nicht geimpft sind oder noch keinen Kontakt zum Virus der Blauzungenkrankheit hatten, gefährdet sind. owohl Grundimmunisierungen als auch Wiederholungsimpfungen sollten dringend abgeschlossen werden. Jungtiere sollten so bald als möglich geimpft werden.
Für BTV-3-Impfungen bei Schafen und Rindern erstattet die Tierseuchenkasse eine Beihilfe. Bei Rindern ist die BTV-8-Impfung ebenfalls beihilfefähig. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen abrufbar:
www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/leistungen/beihilfen/index.htm
Während BTV-3 im gesamten Bundesgebiet präsent ist, breitet sich BTV-8 von Süden kommend aus. Von einer weiteren Verbreitung nach Norden muss ausgegangen werden. Weitere Informationen für Tierhalterinnen und Tierhalter, eine interaktive Landkarte sowie Vordrucke für Tierhaltererklärungen sind auf der Homepage des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) zu finden:
www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Alle Beteiligten werden gebeten, sich rechtzeitig über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren, insbesondere, wenn sie Tiere in andere Mitgliedstaaten transportieren möchten.
Für spezielle Fragen zur Impfung sollen Hoftierärztinnen und Hoftierärzte oder der Tiergesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen kontaktiert werden.
Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit ist eine meldepflichtige, meist akut verlaufende Krankheit vor allem der Schafe und Rinder. Auch andere Wiederkäuer sind empfänglich. Das Virus wird über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) übertragen, die bis zu 150 Kilometer weit fliegen. Warme Außentemperaturen begünstigen die Aktivität und Vermehrung der Gnitzen.
In 2024 war es auf Grund fehlender Impfmöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen zu einem massiven Erkrankungsgeschehen insbesondere bei Schafen, aber auch bei Rindern gekommen. Im Jahr 2025 wurden dank zahlreicher Impfungen nur wenige durch BTV-3 bedingte Ausbrüche der Erkrankung gemeldet. Trotzdem ist BTV-3 nach wie vor im gesamten Bundesgebiet präsent und stellt ein Risiko für alle empfänglichen Tiere dar, die bislang keinen Immunschutz aufbauen konnten. Dies betrifft im besonderen Maße Jungtiere.
Anfang des Jahres trat BTV‑8 erstmals auch wieder in Nordrhein-Westfalen auf. Außerdem ist Nordrhein-Westfalen von zwei weiteren 150 km-Radien rund um BTV-8-Ausbruchsbetriebe in anderen Bundesländern betroffen. Betriebe in diesen Gebieten müssen bei Verbringungen weitere besondere Bedingungen beachten. Wie BTV-3 stellt auch BTV-8 ein Risiko für alle Tiere ohne Immunschutz dar.
Für den Menschen besteht keine Gefahr, Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.





