Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns…
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
11.07.2025rss_feed

Land Nordrhein-Westfalen bringt Entschließungsantrag zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport von Nutztieren in Drittstaaten im Bundesrat ein

Der Transport von Tieren ist ein regelmäßiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Praxis. Innerhalb der Europäischen Union gibt es dafür bereits hohe Tierschutzstandards, die durch die Landwirtinnen und Landwirte sowie durch die Tiertransportunternehmen umgesetzt werden. Bei Tiertransporten in sogenannte Drittstaaten außerhalb der EU kann die Einhaltung dieser Standards bisher nicht sichergestellt werden. Im Interesse des Tierschutzes, aber auch einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, hat Nordrhein-Westfalen deshalb am Freitag, 11. Juli 2025, den Entschließungsantrag Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen in den Bundesrat eingebracht.

Tiere sind Lebewesen – mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir ein Auge darauf haben, wie wir mit ihnen umgehen, so Ministerin Silke Gorißen in ihrer Rede vor dem Bundesrat. Tiertransporte sind Realität in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa. Derzeit enden aber unsere rechtlichen Tierschutzstandards an den EU-Grenzen und leider gibt es bei Transporten von Tieren in Drittstaaten immer wieder Bilder von furchtbaren Zuständen. Wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass der Schutz unserer Tiere nicht an den EU-Außengrenzen endet. Deshalb sollten Drittstaaten, die Tiere aus der EU einführen, zusichern, dass sie sich an Tierwohlstandards halten. Ansonsten sollten keine Transporte dorthin abgefertigt werden.

Und weiter sagte die Ministerin: In Bezug auf Tiertransporte in Nicht-EU-Länder setzen wir uns für eine langfristige Lösung auf europäischer Ebene ein. Ein Transport lebender Tiere sollte nur dann zulässig sein, wenn das betreffende Drittland gegenüber der Europäischen Kommission eine Garantie zur Einhaltung international geltender Tierschutzstandards abgegeben hat. Verbindliche Garantien zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und Drittländern sollten – wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch – für den Bereich des Tiertransportes die Basis einer vertrauenswürdigen Zusammenarbeit sein.

Inhalt Entschließungsantrag

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat einem entsprechenden Entschließungsantrag zugestimmt. Mit der Bundesratsentschließung vom Freitag, 11. Juli 2025, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutz- Transportverordnung (VO (EU) 1/2005) für konkrete Vorgaben zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport in Drittstaaten einzusetzen.

 

Der Transport lebender Tiere in Drittländer soll nur dann zulässig sein, wenn das betreffende Drittland gegenüber der Europäischen Kommission eine Garantie zur Einhaltung des Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), abgegeben hat. Die WOAH definiert international anerkannte Mindeststandards unter anderem für Transport, Haltung und Schlachtung. Die Europäische Kommission sollte in diesem Zusammenhang ermächtigt werden, bei festgestellten Tierschutzverstößen im Zusammenhang mit dem Export lebender Tiere ein Untersuchungsverfahren einzuleiten. Zudem soll die Kommission den Export lebender Tiere in das betreffende Drittland untersagen können, bis die festgestellten Mängel behoben wurden.

Aktuell laufen im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat die Beratungen zur Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung. Nordrhein-Westfalen setzt sich hier aktiv für praxistaugliche und einheitliche tierschutzrechtliche Bedingungen ein, sodass den transportierten Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.

Veranstaltung in Brüssel im vergangenen Jahr

Um das Thema Tiertransporte auf europäischer Ebene stärker in den Fokus zu rücken, hatte die Landesvertretung in Brüssel Ende des vergangenen Jahres die Veranstaltung Tiertransporte der Zukunft – Gemeinsame Entwicklung praxistauglicher und tierschutzkonformer Lösungen durchgeführt. Gemeinsam mit Stakeholdern, Behördenvertretern und NGOs wurden im Rahmen einer Podiumsdiskussion konkrete Lösungsvorschläge diskutiert.

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2025 13:32 Uhr


Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier geht's zur Initiative Fleisch
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>