Land Nordrhein-Westfalen bringt Entschließungsantrag zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport von Nutztieren in Drittstaaten im Bundesrat ein
Der Transport von Tieren ist ein regelmäßiger Bestandteil der landwirtschaftlichen Praxis. Innerhalb der Europäischen Union gibt es dafür bereits hohe Tierschutzstandards, die durch die Landwirtinnen und Landwirte sowie durch die Tiertransportunternehmen umgesetzt werden. Bei Tiertransporten in sogenannte Drittstaaten außerhalb der EU kann die Einhaltung dieser Standards bisher nicht sichergestellt werden. Im Interesse des Tierschutzes, aber auch einheitlicher Wettbewerbsbedingungen, hat Nordrhein-Westfalen deshalb am Freitag, 11. Juli 2025, den Entschließungsantrag Tierschutz bei Tiertransporten und beim Export von Nutztieren in Drittstaaten sicherstellen
in den Bundesrat eingebracht.
Tiere sind Lebewesen – mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir ein Auge darauf haben, wie wir mit ihnen umgehen
, so Ministerin Silke Gorißen in ihrer Rede vor dem Bundesrat. Tiertransporte sind Realität in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und Europa. Derzeit enden aber unsere rechtlichen Tierschutzstandards an den EU-Grenzen und leider gibt es bei Transporten von Tieren in Drittstaaten immer wieder Bilder von furchtbaren Zuständen. Wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass der Schutz unserer Tiere nicht an den EU-Außengrenzen endet. Deshalb sollten Drittstaaten, die Tiere aus der EU einführen, zusichern, dass sie sich an Tierwohlstandards halten. Ansonsten sollten keine Transporte dorthin abgefertigt werden.
Und weiter sagte die Ministerin: In Bezug auf Tiertransporte in Nicht-EU-Länder setzen wir uns für eine langfristige Lösung auf europäischer Ebene ein. Ein Transport lebender Tiere sollte nur dann zulässig sein, wenn das betreffende Drittland gegenüber der Europäischen Kommission eine Garantie zur Einhaltung international geltender Tierschutzstandards abgegeben hat. Verbindliche Garantien zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und Drittländern sollten – wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch – für den Bereich des Tiertransportes die Basis einer vertrauenswürdigen Zusammenarbeit sein.
Inhalt Entschließungsantrag
Das nordrhein-westfälische Kabinett hat einem entsprechenden Entschließungsantrag zugestimmt. Mit der Bundesratsentschließung vom Freitag, 11. Juli 2025, soll die Bundesregierung aufgefordert werden, sich auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der EU-Tierschutz- Transportverordnung (VO (EU) 1/2005) für konkrete Vorgaben zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport in Drittstaaten einzusetzen.
Der Transport lebender Tiere in Drittländer soll nur dann zulässig sein, wenn das betreffende Drittland gegenüber der Europäischen Kommission eine Garantie zur Einhaltung des Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH), abgegeben hat. Die WOAH definiert international anerkannte Mindeststandards unter anderem für Transport, Haltung und Schlachtung. Die Europäische Kommission sollte in diesem Zusammenhang ermächtigt werden, bei festgestellten Tierschutzverstößen im Zusammenhang mit dem Export lebender Tiere ein Untersuchungsverfahren einzuleiten. Zudem soll die Kommission den Export lebender Tiere in das betreffende Drittland untersagen können, bis die festgestellten Mängel behoben wurden.
Aktuell laufen im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat die Beratungen zur Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung. Nordrhein-Westfalen setzt sich hier aktiv für praxistaugliche und einheitliche tierschutzrechtliche Bedingungen ein, sodass den transportierten Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.
Veranstaltung in Brüssel im vergangenen Jahr
Um das Thema Tiertransporte auf europäischer Ebene stärker in den Fokus zu rücken, hatte die Landesvertretung in Brüssel Ende des vergangenen Jahres die Veranstaltung Tiertransporte der Zukunft – Gemeinsame Entwicklung praxistauglicher und tierschutzkonformer Lösungen
durchgeführt. Gemeinsam mit Stakeholdern, Behördenvertretern und NGOs wurden im Rahmen einer Podiumsdiskussion konkrete Lösungsvorschläge diskutiert.
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2025 13:32 Uhr