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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Klassische Schweinepest in NRW: Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen aus NRW

Wie uns das MUNLV mitteilt, gilt für die Entsorgung von Tierkörpern und Tierkörperteilen in NRW Folgendes:

1. Tierkörper (Falltiere)
  • Tierkörperteile können innerhalb eines Kompartiments gesammelt und zu einer Entsorgungseinrichtung innerhalb des Kompartimentes transportiert werden, ohne dass für diese Fahrzeuge die 3-tägige Residenzpflicht gilt. Sind Tierkörper zu einer Entsorgungseinrichtung außerhalb eines Kompartimentes zu transportieren, so können die Tierkörper zu einer Sammelstelle innerhalb des Kompartimentes transportiert werden und von dort mit einem separaten Fahrzeug, das keinen Kontakt zu den Sammelfahrzeugen gehabt haben darf, in eine Entsorgungseinrichtung außerhalb des Kompartimentes transportiert werden. Diese Regelung betrifft insbesondere die Anlage SNP in Belm-Icker. Zur Umsetzung dieser Rahmenbedingungen hat das Unternehmen das beigefügte Hygienekonzept für die Sammelstelle Lohne beigefügt.


2. Tierkörperteile (Schlachtabfälle)
  • Nach der Entscheidung 2006/274/EG dürfen Fahrzeuge, die Futter, Dung, Tierkörper oder Tierkörperteile transportieren und dabei Schweine haltende Betriebe anfahren, das Land NRW nur nach Reinigung und Desinfektion sowie 3-tägiger Residenzpflicht im Lande verlassen.

  • Nach Artikel 2 Buchstabe c der Richtlinie 2001/89/EG handelt es sich bei einem Schlachthof aber ausdrücklich nicht um einen Schweine haltenden Betrieb. Insofern ist es bei der bestehenden Rechtslage möglich, dass Schlachtabfälle in Schlachthöfen in NRW abgeholt werden und ohne weiteren Kontakt des Fahrzeugs zu Schweine haltenden Betrieben auch in Entsorgungseinrichtungen außerhalb des Landes transportiert werden können.

Das MUNLV bittet um Kenntnisnahme und strenge Beachtung dieser Vorgaben.

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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