Information zu BTV-8-Verdacht bei einem Kalb aus Herzogenrath (Städteregion Aachen)
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.01.2026 wurde im Rahmen einer Handelsuntersuchung BTV-8 bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath (Städteregion Aachen) nachgewiesen.
Die Probe wurde zwecks weiterer Untersuchungen an das FLI versandt, ein Ergebnis von dort steht zurzeit noch aus.
Sofern der Verdacht durch das FLI bestätigt werden sollte, würde sich die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz) entsprechend vergrößern. Im Anhang finden Sie zu Ihrer Vorab-Information eine bereits vom LAVE erstellte Karte, die zeigt, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in Nordrhein-Westfalen darstellen würde, wenn sich der Verdacht bestätigen sollte.
Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE: www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.
Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Sobald sich die Lage ändert, werde ich Sie informieren.
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!






2026 01 07 BT Karte 150km Radius