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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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09.01.2026rss_feed

Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Kalb aus Herzogenrath

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:

Tiergesundheit;

BTV / Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Kalb aus Herzogenrath

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine Mitteilung vom 08.01.2026 im Zusammenhang mit einem BTV-8-Nachweis bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath (Städteregion Aachen).

Zwischenzeitlich wurde der Nachweis von BTV-8 vom FLI bestätigt. Somit vergrößert sich aufgrund des Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz) wie bereits angekündigt.

Im Anhang finden Sie nochmals eine Karte, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in NRW nun darstellt. Dort findet sich auch ein Link zu einer interaktiven Karte.

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:

www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Die Internetseite des LAVE wird außerdem, den Ausbruch in der Städteregion Aachen betreffend, zeitnah aktualisiert werden.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!



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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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