Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Kalb aus Herzogenrath
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV) wie folgt mit:
Tiergesundheit;
BTV / Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Kalb aus Herzogenrath
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine Mitteilung vom 08.01.2026 im Zusammenhang mit einem BTV-8-Nachweis bei einem Kalb aus einem Betrieb in Herzogenrath (Städteregion Aachen).
Zwischenzeitlich wurde der Nachweis von BTV-8 vom FLI bestätigt. Somit vergrößert sich aufgrund des Ausbruchs die in NRW bereits bestehende BTV-8-Zone (150 km-Radius um den Ausbruch im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz) wie bereits angekündigt.
Im Anhang finden Sie nochmals eine Karte, wie sich die erweiterte BTV-8-Zone in NRW nun darstellt. Dort findet sich auch ein Link zu einer interaktiven Karte.
Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.
Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:
www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Die Internetseite des LAVE wird außerdem, den Ausbruch in der Städteregion Aachen betreffend, zeitnah aktualisiert werden.
Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!






2026 01 07 BT Karte 150km Radius