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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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23.09.2026rss_feed

HIT: BVD-Statusberechnung - notwendige Änderungen

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz hat uns soeben (Gz.: 6201-0003#2026/0006-1401 4.0006) wie folgt mitgeteilt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wurden von dem HIT/ZID-Datenbankbetreiber informiert, dass eine Neuberechnung in Bezug auf den BVD-Status vorgenommen wurde. Dies sei notwendig geworden, da Tiere, welche ein BVD-Statusdatum vor dem Geburtsdatum hatten, teils unterschiedliche Stati (O1 bzw. N11) aufwiesen.

Deshalb wurde eine Änderung der Programmierung vorgenommen, wonach der Status O1 gilt wenn das Probennahmedatum mehr als 7 Tage vor der Geburt liegt, der Status N11 gilt hingegen bei einem Probennahmedatum von bis zu 7 Tage vor der Geburt (1 Woche Kulanz bei Meldedivergenz bis zu 7 Tage). Die Änderung greift ab einem Geburtsdatum ab dem 01.10.2026.

Für Tiere mit einem Geburtsdatum vor dem 01.10.2026, war rückwirkend eine Statusneuberechnung in HIT erforderlich - mit der Folge, dass Tiere mit BVD-Probennahmedatum, welches länger als 31 Tage vor dem Geburtsdatum zurückliegt, der Status O1 zugewiesen wurde, wohingegen Tieren mit einem Probennahmedatum, welches bis zu 31 Tage vor der Geburt zurückliegt, der Status N11 zugewiesen wurde.

  • Demnach kann es ggf. für Ihren Betrieb zu einer Häufung von Tieren mit dem Status O1 kommen. Bitte überprüfen Sie die Tiere mit Status O1 in Ihrem Zuständigkeitsbereich, prüfen Sie nochmals das Geburtsdatum auf Korrektheit und setzen sich ggf. mit Ihrem Veterinäramt in Verbindung.
  • Liegt das BVD-Ergebnis des Labors bei Meldung bereits vor dem in HIT gemeldeten Geburtsdatum erfolgte auch schon in der Vergangenheit automatisch eine Nachfrage im Labor. Demnach betrifft die überwiegende Mehrzahl der Fälle die Konstellation, dass die Geburtsmeldung noch nicht vorlag, als das Labor die Proben erhielt und untersuchte. Falls es hier zukünftig bei einem Nachtrag der Geburtsmeldung zu einer Meldediskrepanz kommt, wird auch für diese Fallkonstellation zukünftig eine Nachfrage über das System erfolgen.

Zusammenfassend:

Aktuelle Neuberechnung

Wenn Probenahmedatum BVD bis zu 31 Tage vor Geburt -> N11

Wenn Probenahmedatum BVD mehr als 31 Tage vor Geburt -> O1.


Ab 01.Oktober 2026 greift die 1-Wochen-Divergenz:

Wenn Probenahmedatum BVD bis zu 7 Tage vor Geburt -> N11 (entspricht einer Woche Kulanz für Meldedivergenzen)

Wenn Probenahmedatum BVD mehr als 7 Tage vor Geburt -> O1.

· Präzisierung: die 1-Wochen-Divergenz-Regel gilt für Geburtsmeldung mit Ereignisdatum ab 01. Oktober.

  • Weiterhin wird eine Nachfrage für die Halter bei der Geburtsmeldung eingeführt, wenn bereits ein BVD-Ergebnis mit Datum vor dem Geburtsdatum vorliegt. Damit soll der ab Oktober geltenden Regelung Rechnung getragen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Im Auftrag


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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