Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns…
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
16.10.2006rss_feed

Hessen: Einzelne Gemeinden in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Lahn-Dill und Marburg-Biedenkopf liegen im 20-Kilometer-Gebiet

In den Nordrhein-Westfälischen Kreisen Paderborn sowie Siegen-Wittgenstein ist in der vergangenen Woche die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden.
Damit liegen die hessischen Gemeinden Diemelsee, Bad Arolsen und Diemelstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort.
Im Lahn-Dill-Kreis befinden sich die Gemeinden Dietzhölztal, Eschenburg, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Herborn, Mittenaar und Driedorf und im Kreis Marburg-Biedenkopf die Gemeinden Breidenbach, Steffenberg und Angelburg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort.

Für die oben genannten Orte gilt: Das Verbringen von Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder) aus einem oder in einen in den betroffenen Gemeinden gelegenen Betrieb ist verboten. Die zuständige Veterinärbehörde kann jedoch unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen genehmigen. Zusätzlich stehen die Haltungen unter behördliche Beobachtung, es finden regelmäßige klinische Untersuchung sowie besondere Untersuchungen verendeter Tiere statt. Darüber hinaus muss eine tägliche Bestandsdokumentation geführt und eine Insektizidbehandlung aller empfänglichen Tiere, ihres Stalles und sonstigen Standorten vorgenommen werden.

Für ganz Hessen, das schon vorher im 150-Kilometer-Gebiet lag, gilt weiterhin ein Verbringungsverbot von Wiederkäuern in freies Gebiet, d.h. die Tiere dürfen sich nur innerhalb des Restriktionsgebietes bewegen. Ausnahmen für das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren aus dem Restriktionsgebiet sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch Tierschauen und -märkte können unter bestimmten Schutzmaßnahmen abgehalten werden. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen weitere Auskünfte.

Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Telefonhotline zur weiteren Information eingerichtet. Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0611 / 815 4444 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr.

Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>