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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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07.03.2006rss_feed

Grünes Licht für Verbraucher-Informationsgesetz

Wie der Pressemitteilung des BMELV zu entnehmen ist, hat Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gestern in einem Gespräch mit den für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder den Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes vorgestellt und erörtert.
Die Länder begrüßten dabei einhellig den Gesetzentwurf als einen wichtigen Beitrag für eine verbesserte Verbraucherinformation und Markttransparenz. Nicht zuletzt auf Grund der Erfahrungen aus den jüngsten Lebensmittelskandalen komme es auch nach Ansicht der Länder nunmehr darauf an, nach den langjährigen, zähen Diskussionen um ein Verbraucherinformationsgesetz den von Bundesminister Seehofer vorgelegten Entwurf rasch zu verabschieden. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten dabei das gemeinsame Ziel, im Interesse einer effektiven Verbesserung der Verbraucherinformation möglichst zügig ein praktikables und auch konsensfähiges Verbraucherinformationsgesetz zu schaffen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sei es wichtiger, jetzt das Machbare zu verwirklichen.

Mit dem geplanten Gesetz soll zum einen die Befugnis der Behörden, von sich aus die Öffentlichkeit zu informieren, erheblich ausgeweitet werden. Vorgesehen ist, dass die Behörden künftig die Öffentlichkeit in der Regel über für sie bedeutsame Sachverhalte unter Nennung des Herstellers und des Produkts informieren (§ 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird Soll- statt Kann-Vorschrift), und zwar nicht nur bei Gesundheitsgefahren, sondern auch wenn z. B. Ekel erregende Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Eine Information der Öffentlichkeit soll auch dann noch erfolgen können, wenn die betroffenen Erzeugnisse nicht mehr am Markt oder bei der Verbraucherschaft vorhanden sind. Zudem wird die Veröffentlichung von Maßnahmen der Lebensmittelwirtschaft wie z. B. Rückrufaktionen im Internet erleichtert.

Des Weiteren sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen in einem eigenständigen Verbraucherinformationsgesetz erstmals ein bundeseinheitlich geltendes Auskunftsrecht erhalten. Damit wird einerseits ein Paradigmenwechsel hin zum Grundsatz der Aktenöffentlichkeit vollzogen. Andererseits sind aber auch der Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses z. B. bei Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und die grundrechtlich geschützte Belange Dritter, wie der Schutz personenbezogener Daten oder der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf schafft dabei einen fairen Ausgleich zwischen den hohen Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Information und den schützenswerten Rechten Dritter.

Geplant ist in dem Gesetzentwurf zudem eine Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, wonach diese die Lebensmittelüberwachungsbehörden über die Einleitung von Ermittlungsverfahren zu informieren haben.


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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