EuGH zu Transportzeiten: BE- UND ENTLADEZEITEN ZÄHLEN ZUR TRANSPORTDAUER
Bei der Berechnung der Tiertransportzeiten muss die Dauer des Be- und Entladens einbezogen werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der vergangenen Woche entschieden. Diese Definition entspreche den Zielen der EU-Tiertransportbestimmungen, wonach die betroffenen Tiere geschützt und der Ferntransport so weit wie möglich eingeschränkt werden müssten, heißt es in dem Urteil, dem ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofes zugrunde liegt. Die Entscheidung und eine Erläuterung können im Bereich Interna heruntergeladen werden.





