Erweiterung der BTV-8-Zone auf ganz NRW
Tiergesundheit;
BTV / Information zu BTV-8-Ausbruch bei einem Rind aus dem Landkreis Göttingen in Niedersachsen
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt uns soeben (14:57 Uhr) unter dem AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV wie folgt mit:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Landkreis Göttingen in Niedersachsen gab es am 17.07.2026 einen BTV-8-Nachweis. Der 150 km-Radius um diesen Ausbruch herum, sowie die Radien um die vorherigen Ausbrüche, betreffen auch große Teile Nordrhein-Westfalens. Daher wurde für Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass ab sofort ganz Nordrhein-Westfalen als nicht-frei
in Bezug auf BTV-8 gilt.
Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.
Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:
www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:
Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag





