BTV 8 - Unterfranken und Mittelfranken sind nun auch BTV 8-Gebiete
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Schutz BTV-8 freier Gebiete in Bayern und darüber hinaus, wird die Verbringung empfänglicher Tiere aus den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Unterfranken und Mittelfranken eingeschränkt.
Folgende Gebiete in Bayern sind von Maßnahmen gegen BTV-8 betroffen (Stand: 13.02.2026): Regierungsbezirk Oberbayern (gesamt)
Regierungsbezirk Niederbayern (gesamt)
Regierungsbezirk Schwaben (gesamt)
Regierungsbezirk Unterfranken (gesamt)
Regierungsbezirk Mittelfranken (gesamt)
Weitere Informationen finden Sie unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringung_nach_bayern.htm





