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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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08.06.2026rss_feed

BTV-8-Nachweis in einem Rinderbetrieb im Kreis Fulda (HE) – Interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbaucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns soeben (09:57 Uhr) wie folgt mit:

"Tiergesundheit;

BTV / BTV-8-Nachweis in einem Rinderbetrieb im Kreis Fulda (HE) – Interaktive Karte für Nordrhein-Westfalen

AZ. IV.7-65.08.03.02-001004 BTV

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meine Email vom 03.06.2026 – In Ehrenberg (Rhön) im Kreis Fulda in Hessen kam es zu einem BTV-8-Nachweis in einer Rinderhaltung. Von dem 150 km-Radius um den Ausbruchsbetrieb herum sind auch nordrhein-westfälische Kreise betroffen, die bislang nicht von 150 km-Radien betroffen waren.

Im Anhang finden Sie nochmals eine entsprechende Kartendarstellung für NRW. Die interaktive Karte mit den BTV-8-Gebieten in Nordrhein-Westfalen können Sie ab sofort unter folgendem Link einsehen:

visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/1A46C6F7B67C0A3D99EB043A4F43A3D8376837954B7E70BB307519607776C2D8

Die Veterinärämter wurden durch das LAVE bereits entsprechend informiert.

Generelle Hinweise zu den Verbringungsregelungen und ggf. erforderliche Vordrucke für Tierhaltererklärungen etc. finden Sie auf der Homepage des LAVE:

www.lave.nrw.de/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit

Alle Beteiligten werden darum gebeten, sich rechtzeitig vor der Verbringung von Tieren, insbesondere in andere Mitgliedstaaten, über die aktuell gültigen Verbringungsbedingungen zu informieren.

Die grundsätzlichen rechtlichen Regelungen sind wie gewohnt in den Verordnungen (EU) 2020/688 und (EU) 2020/689 und im Fall spezifischer Verbringungsbedingungen einzelner Mitgliedstaaten unter folgendem Link finden:

food.ec.europa.eu/animals/animal-diseases/surveillance-eradication-programmes-and-disease-free-status/bluetongue_en

Ich bitte Sie um Kenntnisnahme und darum, die Informationen an Ihre Mitglieder weiterzuleiten. Vielen Dank!



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Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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