Brüssel lockert die Handelsbeschränkungen für Schweine aus Deutschland
Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Das ist eine verantwortliche Entscheidung zwischen der Bekämpfung der Tierseuche einerseits und dem ökonomischen Anliegen der Schweinehalter andererseits. Es zeigt, das die Seuchenbekämpfung des Landes NW und der Bundesrepublik Deutschland positiv bewertet worden ist,betonte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin.
Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte Deutschland umfangreiche Informationen zu den ergriffenen Maßnahmen auf nationaler Ebene vorgelegt.
So dürfen neben Schlachtschweinen zur sofortigen Schlachtung jetzt auch wieder Zucht- und Nutzschweine aus Deutschland (mit Ausnahme von NW) unter Auflagen in andere Mitgliedsstaaten verbracht werden.
Das ursprünglich in der Entscheidung 2006/274/EG vom 6. April 2006 enthaltene Verbringungsverbot für Schweine aus ganz NW wurde auf die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster beschränkt. Hier dürfen lediglich aus der Pufferzone Schweine zur sofortigen Schlachtung (innerhalb der Pufferzone) verbracht werden.
Das Verbot der Nutzung von Fahrzeugen für Zucht- und Nutzschweine innerhalb von 3 Tagen nach Nutzung in NW (Gefahr der Verschleppung des Erregers, z.B. durch direkten Tierkontakt) ist nunmehr auf die genannten Regierungsbezirke beschränkt.
Schweine aus den Regierungsbezirken Köln und Detmold dürfen unter Auflagen national vermarktet werden.
Die Verpflichtung, Fahrzeuge, die für die Beförderung von Schweinen in Deutschland verwendet wurden, für drei Tage nicht zum Transport von Schweinen zu verwenden, wurde ebenfalls aufgehoben. Vorgeschrieben ist allerdings nach wie vor die zweifache Reinigung und Desinfektion dieser Fahrzeuge.