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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Brüssel lockert die Handelsbeschränkungen für Schweine aus Deutschland

Heute wurde im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel erneut über Lockerungen der Handelsbeschränkungen für Schweine aus Deutschland , insbesondere aus Nordrhein/Westfalen, aufgrund des Auftretens der Klassischen Schweinepest beraten. Es konnten im Resultat der Verhandlungen für einzelne Gebiete in NW, aber vor allem auch für die von der Seuche nicht betroffenen Bundesländer, deutliche Handelserleichterungen bewirkt werden.
Ich begrüße diese Entscheidung sehr. Das ist eine verantwortliche Entscheidung zwischen der Bekämpfung der Tierseuche einerseits und dem ökonomischen Anliegen der Schweinehalter andererseits. Es zeigt, das die Seuchenbekämpfung des Landes NW und der Bundesrepublik Deutschland positiv bewertet worden ist, betonte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin.

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte Deutschland umfangreiche Informationen zu den ergriffenen Maßnahmen auf nationaler Ebene vorgelegt.

So dürfen neben Schlachtschweinen zur sofortigen Schlachtung jetzt auch wieder Zucht- und Nutzschweine aus Deutschland (mit Ausnahme von NW) unter Auflagen in andere Mitgliedsstaaten verbracht werden.

Das ursprünglich in der Entscheidung 2006/274/EG vom 6. April 2006 enthaltene Verbringungsverbot für Schweine aus ganz NW wurde auf die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster beschränkt. Hier dürfen lediglich aus der Pufferzone Schweine zur sofortigen Schlachtung (innerhalb der Pufferzone) verbracht werden.

Das Verbot der Nutzung von Fahrzeugen für Zucht- und Nutzschweine innerhalb von 3 Tagen nach Nutzung in NW (Gefahr der Verschleppung des Erregers, z.B. durch direkten Tierkontakt) ist nunmehr auf die genannten Regierungsbezirke beschränkt.

Schweine aus den Regierungsbezirken Köln und Detmold dürfen unter Auflagen national vermarktet werden.

Die Verpflichtung, Fahrzeuge, die für die Beförderung von Schweinen in Deutschland verwendet wurden, für drei Tage nicht zum Transport von Schweinen zu verwenden, wurde ebenfalls aufgehoben. Vorgeschrieben ist allerdings nach wie vor die zweifache Reinigung und Desinfektion dieser Fahrzeuge.


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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