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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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Blauzungenkrankheit BTV 6

Blauzungenkrankheit: Memorandum mit den Niederlanden zur Verbringung von unter 90 Tage alten Kälbern; hier: Anwendung von Insektiziden / Repellentien

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes Rheinland -Pfalz (Gz.: 104-85 200-12-4/1/2019-1#35) teilt uns soeben wie folgt mit:

 

…Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf meine gestrige E-Mail übersende ich Ihnen weitere Infos des BMEL in Bezug auf die Anwendung von Insektiziden / Repellentien, die einer Stellungnahme des BVL entnommen wurden, mit der Bitte um Beachtung:

Tierarzneimittel, die hauptsächlich zur Kontrolle des Fliegenbefalls zugelassen sind, müssen für die Anwendung gegen Gnitzen (Culicoides spp.) entsprechend § 52 a AMG umgewidmet werden, da eine Zulassung für diese Indikation in Deutschland nicht existiert. Laut einschlägiger wissenschaftlicher Literatur bieten Pyrethroide wie z.B. Deltamethrin einen gewissen Schutz gegen Gnitzenbefall (bis zu 86 %, Weiher, 2014).

Nachfolgende Wirkstoffe besitzen insektizide + Repellentien-Wirkung und sind derzeit als Fertigarzneimittel für Rinder in Deutschland zugelassen:

Wirkstoff Deltamethrin

Butox Protect 7,5 mg/ml pour on Suspension zum Übergießen für Rinder und Schafe
Deltanil 10 mg/ml Pour-on Lösung zum Übergießen für Rinder und Schafe
Latroxin Delta 0,750 g/100 ml Suspension zum Übergießen für Rinder und Schafe
Spotinor 10 mg/ml

Wirkstoff Flumethrin

Bayticol Pour-on 10 mg/ml Lösung zum Aufgießen auf den Rücken für Rinder
Das BVL weist ausdrücklich auf darauf hin, die Dosierung des Insektizids entsprechend den Herstellerangaben vorzunehmen.

Bei rein biologischen Repellentien (DEET, Icaridin) ist keine belastbare wissenschaftliche Aussage möglich, dass ein Schutz gegen Gnitzen besteht, bzw. die u.g. Stoffe aus dem Humanbereich sind für LL- Tiere nicht zulässig. Die Nutzung dieser Substanzen ist im Rahmen der Verbringung von Kälbern in die Niederlande daher nicht möglich.

 

Wir bitten um Beachtung.


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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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