Blauzungenkrankheit - Bestimmungen für die Verbringung von Tieren nach Polen (Delegierte Verordnung (EU) 2020/688)
Das BM LEH teilt uns soeben wie folgt mit:
BMLEH-Az.: 323-35105/0032#004
Sehr geehrte Damen und Herren,
der polnische Veterinärdienst hat über Bedingungen bei der Verbringung von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tieren informiert.
Genaueres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. …
Die Anlage kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.