Blauzungenkrankheit: Beobachtungsgebiet auch in Sachsen
Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Thüringen sowie einem Fall in Bayern sind Beobachtungsgebiete mit einem Radius von 150 km (150 km-Zone) einzurichten. Davon sind auch Teile West- und Südwestsachsens betroffen.
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