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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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BHV-1: Schleswig-Holstein und Hamburg offiziell frei

Schleswig-Holstein und Hamburg haben offiziell den Status BHV1-frei erhalten und dürfen ab dem 29. März 2017 ohne Einschränkungen Rinder mit BHV1-freien Regionen handeln.
Der entsprechende Durchführungsbeschluss 2017/486 der EU-Kommission wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und kann bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.

 

Durch die offizielle Anerkennung als BHV1-freie Region können wir unsere Rinderbestände in Schleswig-Holstein besser schützen, gleichzeitig wird der Rinderhandel durch geringere Auflagen erleichtert, so Minister Robert Habeck. Der Status als BHV1-freie Region ist für alle Rinderhalterinnen und Rinderhalter ein großer Erfolg, der nur durch gemeinsame Anstrengungen umgesetzt werden konnte.

 

Erleichterungen für den Handel mit Rindern zwischen Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern und Regionen, die ebenfalls den Status BHV1-frei besitzen, gelten ab morgen. So entfallen aufwändige und teure Quarantänemaßnahmen vor dem Verbringen von Rindern.

 

Auf der anderen Seite bedeutet die offizielle Anerkennung der BHV1-Freiheit Schleswig-Holsteins, dass Rinder aus Ländern und Regionen, die nicht als BHV1-frei anerkannt sind, von morgen an nur mit besonderen Auflagen nach Schleswig-Holstein verbracht werden dürfen. Das schützt die Rinderbetriebe in Schleswig-Holstein. Um den Schutz der Rinderbestände aber weiterhin so hoch wie möglich zu halten, gelten unter anderem für Viehausstellungen und -märkte bis auf weiteres wichtige zusätzliche Schutzmaßnahmen.

 

Hamburg zählt vom 29.03.2017 an ebenfalls zu den BHV1-freien Regionen. Damit gilt dieser Status für fast alle Bundesländer Deutschlands bis auf zwei Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen. Für einige EU-Mitgliedstaaten wie Schweden, Finnland, Dänemark, Österreich, und Teile Italiens gilt der BHV1-Freiheitsstatus ebenso wie für Norwegen und die Schweiz.

 

Für alle Landwirte, Tierärzte, Viehhändler und Wirtschaftspartner gilt: Biosicherheitsmaßnahmen und Bestandsuntersuchungen weiterhin notwendig

Um den Status als BHV1-freie Region nicht zu gefährden, muss eine Einschleppung des Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) in Rinderbestände auch zukünftig verhindert werden. Die BHV1-Bundesverordnung schreibt auch für Rinderbetriebe in BHV1-freien Regionen regelmäßige Bestandsuntersuchungen im bisherigen Umfang vor.

Infizierte Rinder können das Virus ihr Leben lang ausscheiden und so andere Rinder infizieren. Das Virus wird häufig von Tieren eingeschleppt, die keine Krankheitszeichen zeigen. Es ist aber auch möglich, dass das Virus über Personen, Fahrzeuge oder Gerätschaften übertragen wird. Somit sind Maßnahmen, die die Biosicherheit in Betrieben aufrechterhalten, weiterhin wichtig. Per Gesetz ist jeder Tierhalter verpflichtet, die Einschleppung von Tierseuchen in seinen Bestand und eine Weiterverbreitung zu verhindern.

Hintergrund

Das Bovine Herpesvirus Typ 1 ist eine für den Menschen ungefährliche Rinderseuche. Das Virus ist weltweit verbreitet und kann bei den Rindern zu Fieber, verringerter Milchleistung, Aborten und Lungenerkrankungen führen. Das Virus wird seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft.

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 28. März 2017

 

 


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Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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