Ausfuhr von frischem Schweinefleisch aus der Bundesrepublik Deutschland in die Ukraine – Außerkraftsetzung der bilateral abgestimmten Veterinärbescheinigung
Das BM LEH teilt uns soeben (GZ: 324-36104/0106#003) wie folgt mit:
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in der Bundesrepublik Deutschland kann die zwischen der Ukraine und der Bundesrepublik Deutschland bilateral abgestimmte Veterinärbescheinigung für die Ausfuhr von frischem Schweinefleisch (Stand: 22. Mai 2014) nicht mehr genutzt werden. Die Nutzung dieser Bescheinigung führte zuletzt zu Einfuhrproblemen.
Der Staatliche Dienst für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz der Ukraine (SSUFSCP) teilt mit Schreiben 14-18 19253 vom 30.07.2025 mit, dass ab sofort die übersandte internationale Veterinärbescheinigung für die Einfuhr (Versendung) in die Ukraine von frischem Fleisch (einschließlich zerkleinertem (gehacktem) Fleisch) von Hausschweinen (Sus scrofa), das für den menschlichen Verzehr bestimmt ist (siehe Anlage), für die Ausfuhr in die Ukraine genutzt werden soll. Gleichzeitig ist die Verwendung der o.g., bilateral abgestimmten Veterinärbescheinigung außer Kraft gesetzt worden. Den nun nicht mehr aktuellen Eintrag auf der ukrainischen Website https://dpss.gov.ua/en/international-cooperation/veterinary-and- safety/certificates-import-ukraine/agreed-forms-certificates bitte ich somit zu ignorieren.
Ich bitte Sie um Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitgliedsunternehmen.
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Wir bitten um Beachtung.
Die Anlage kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.