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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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NRW: Schulungen Befähigungsnachweis Tiertransport

01.07.2007 bis 08.12.2007

Beginn: 12:32 Uhr

Ende: 12:32 Uhr

NRW: Schulungen Befähigungsnachweis Tiertransport

VIEH- UND FLEISCHHANDELSVERBAND - NORDRHEIN - WESTFALEN e. V.

Aufgrund der großen Nachfrage führt der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. am 8. Dezember 2007 im Raum Gelsenkirchen einen Fortbildungs- / Ergänzungslehrgang zum Erwerb des Befähigungsnachweises für Tiertransporteure (Nutztiere) nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 durch. Der Befähigungsnachweis ist ab dem 5. Januar 2008 eu-weit vorgeschrieben. Melden Sie sich daher unverzüglich mit dem Anmeldebogen Ergänzungslehrgang über die Geschäftsstelle in Bonn an. Weitere Termine sind nicht geplant.


Ersatztermin: Samstag, 8. Dezember 2007 - 9.00 und 14.00 Uhr

 

Kosten: 50,00 € p. P. netto

Lehrgangsdauer: ca. 3 Std.

Die Lehrgänge werden nach Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen besetzt.

Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl der Lehrgänge empfiehlt sich eine umgehende Anmeldung.

Hier können Sie das Faltblatt Schulungen Tiertransporte Nordrhein-Westfalen herunterladen.

 


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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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