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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

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23.03.2020rss_feed

CORONA, Krisenplanung: Untersuchung auf Tierseuchen - Vorgehen in RP

Das MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN (Rheinland-Pfalz) teilt uns wie folgt mit (Gz.: 104-85 102-20-1/2020-1):

Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit werden noch alle Untersuchungen im Landesuntersuchungsamt wie gewohnt durchgeführt.
Die Dienstfähigkeit des Instituts für Tierseuchendiagnostik im Landesuntersuchungsamt RP kann jedoch durch Erkrankung oder Quarantäne von Mitarbeitern oder Verlagerung von Kapazitäten des Tierseuchenbereichs zur Unterstützung der Humanmediziner, jederzeit plötzlich eingeschränkt werden, im schlimmsten Fall sind keine Untersuchungen mehr durchführbar. Aufgrund der Corona-Situation ist es daher vorsorglich geboten, die Untersuchungen auf Tierseuchenerreger im LUA zu priorisieren.

Aus hiesiger Sicht unverzichtbar bis zum Schluss sind

  1. Untersuchungen in konkreten Verdachtsfällen auf anzeigepflichtige Tierseuchen
  2. Untersuchungen an Schlachttieren, die der Lebensmittelsicherheit dienen
  3. Monitoring auf Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen

Sofern erste Einschränkungen im ITSD durch oben genannte Gründe auftreten, wird es zu einer Abstufung, je nach vorhandenen Laborkapazitäten und betroffenen Laborbereichen kommen. Sobald diese Situation eintritt, wird das LUA die Kreise darüber informieren. Das MUEEF wird die Verbände informieren und bitten keine Proben zur Untersuchung der dann gelisteten Tierseuchen mehr einzusenden.

Ich beabsichtige das BMEL bezüglich der Blauzunge anzuschreiben, mit dem Ziel, dass bereits jetzt mit den Niederlanden über das Verbringen von nicht auf BT-untersuchten Kälber verhandelt wird; m.E. bestehen hier jedoch keine großen Erfolgsaussichten. Bitte versuchen Sie ab sofort nach Alternativen zur Unterbringung von Montagskälbern zu suchen.

In der aktuellen Situation - die vermutlich noch Wochen andauern wird – ist eine Tierseuchenbekämpfung auf gewohnt hohem Niveau dann nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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