Blauzungenkrankheit: Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz demnächst als frei anerkannt
Im Amtsblatt der EU wurde heute die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/150 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2023 zur Änderung bestimmter Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 hinsichtlich der Genehmigung oder Aberkennung des Status seuchenfrei
für bestimmte Mitgliedstaaten oder Zonen oder Kompartimente dieser Mitgliedstaaten in Bezug auf bestimmte gelistete Seuchen veröffentlicht.
Hierin heißt es:
(13) Hinsichtlich der Infektion mit BTV hat Deutschland der Kommission Informationen übermittelt, aus denen hervorgeht, dass die Bedingungen für die Anerkennung des Status
seuchenfrei in Bezug auf BTV im gesamten Bundesland Saarland und in bestimmten Teilen des Bundeslands Rheinland-Pfalz erfüllt sind. Die Bewertung der Kommission hat ergeben, dass der Antrag die in Teil II Kapitel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 festgelegten Kriterien für die Gewährung des Status
seuchenfrei in Bezug auf BTV erfüllt. Daher sollte diese Zone in Anhang VIII Teil I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 mit dem Status
seuchenfrei" in Bezug auf die Infektion mit BTV aufgenommen werden.
Anhang VIII Teil I wird wie folgt geändert:
a) Der Eintrag für Deutschland erhält folgende Fassung:
Weiter im Bereich Interna.
Nach Artikel 2 tritt diese Verordnung … am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach Mitteilung des MKUEM ist das am Donnerstag, 26. Januar 2023.
Die Verordnung und die Mail des MKUEM können im Bereich Interna heruntergeladen werden.