Home  ::   Kontakt  ::   Druckansicht  ::   LogIn  ::   Flag De Flag Gb

DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:


Get Adobe Reader

 

Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:


 

Ihr Weg zu uns...
(Nur für Mitglieder)


Haus der Vieh und Fleischwirtschaft

 

Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt:


IntersoluteCMS
28.06.2021rss_feed

Blauzungenkrankheit - Fortsetzung der Impfbeihilfe - Ziel: BTV-Freiheit wiedererlangen

Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MKUEM Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2019-2) wie folgt mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristete Impfbeihilfe, zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit (BTV), bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt werden kann.

Seit Anwendungsbeginn des neuen EU-Tiergesundheitsrechts im April 2021 kommt es in Bezug auf die Blauzungenkrankheit zu einer erneuten Verschärfung der Situation für die Rinder, Schaf und Ziegen haltenden Betriebe. Der Handel ist weiterhin stark beeinträchtigt und die Möglichkeit für Rheinland-Pfalz (RP) wieder aus den EU-Restriktionen herauszukommen kann nur durch Einreichung eines mindestens zweijährigen BTV- Tilgungsprogramms bei der EU-Kommission gelingen. Die Anforderungen hierfür sind hoch, dennoch soll ein Versuch gestartet werden, um die BTV-Freiheit für RP zurück zu erlangen. Zwischenzeitlich haben sich Bayern sowie Teile von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg wieder als frei von BTV erklären können (hellgrün in der Karte), die dunkelgrünen Länder in der Karte gelten als historisch BTV-frei. Die entsprechende Veröffentlichung der offiziell BTV-frei anerkannten Gebiete finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (s. Anlage) – übrigens dort auch für zahlreiche andere Tierseuchen.

Der rot-weiß schraffierte Bereich der Karte unterliegt vollständig den BTV-Restriktionen nach dem neuen EU-Recht – Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen somit weiterhin mit dem gesamten Landesgebiet im BTV-Restriktionsgebiet.

Das Ziel von RP ist es, gemeinsam mit den anderen betroffenen Regionen in Deutschland, wieder BTV-frei zu werden und damit Tiere mit einem besseren Gesundheitsstatus in den Betrieben zu haben. Mit dem Status BTV-frei geht einher, dass Betriebe die Tiere ohne Restriktionen innerhalb Deutschlands und innerhalb der EU verbringen können.

Der Status BTV-frei kann nur wiedererlangt werden, wenn das Land ein BTV-Tilgungsprogramm auflegt und dieses durch die EU-Kommission genehmigt wird. Teil dieses Tilgungsprogramms ist die Impfung der empfänglichen Tiere gegen BTV. Mit der Impfung wird die Zahl der für BTV empfänglichen Tiere kontinuierlich reduziert bzw. kann stabil gehalten werden. Eine gute Herdenimmunität kann die Virusverbreitung verhindern und dient damit dem Schutz der Landkreise in RP ohne BTV-Fälle, aber auch dem Schutz der freien Gebiete Deutschlands.

Daher soll der staatliche BT-Impfzuschuss fortgeführt werden, um die Betriebe zu motivieren sich an der Impfung zu beteiligen, ihre Tiere zu schützen, eine Ausbreitung der BTV in freie Gebiete zu verhindern und den Status BTV-frei zurück zu bekommen.

Die Tierseuchenkasse (TSK) beteiligt sich ebenfalls weiterhin an der BTV-Impfbeihilfe. Die Impfbeihilfe von Land und Tierseuchenkasse beträgt für Rinder 1,50 € pro Impfung (0,80 € Land + 0,70 € TSK) und bei Schafen und Ziegen 1,00 € pro Impfung (0,60 € Land + 0,40 € TSK). Die Impfbeihilfe wird - wie gewohnt - über das Web-Portal bei der Tierseuchenkasse beantragt. Wichtig ist auch, dass jede Impfung in der HI-Tier-Datenbank dokumentiert wird, denn nur so kann gegenüber der EU die Impfrate der rheinland-pfälzischen Tiere belegt werden, was wiederum für die Genehmigung und Akzeptanz des Tilgungsprogramms bei der EU-Kommission eine entscheidende Rolle spielt.

Bitte informieren und motivieren Sie ihre Mitglieder, sich an der BTV-Impfung zu beteiligen, um gemeinsam den BTV-Freiheitsstatus wiederzuerlangen. Nur zusammen mit den Tierhaltern und Tierärzten kann es gelingen wieder BTV-frei zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT,

ENERGIE UND MOBILITÄT

 


Der rot-weiß schraffierte Bereich der Karte unterliegt vollständig den BTV-Restriktionen nach dem neuen EU-Recht – Rheinland-Pfalz und das Saarland liegen somit weiterhin mit dem gesamten Landesgebiet im BTV-Restriktionsgebiet.
Suche
Anmelden
Kennung

Passwort

Sicherheit schafft Vertrauen!
Dr. Ellwanger & Kramm GmbH & Co.KG

Der BVVF hat eine Kooperation mit dem Versicherungsmakler Dr. Ellwanger & Kramm. Hier finden Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen speziell für die Vieh- und Fleischwirtschaft.

>>>
Für das moderne Viehhandelsunternehmen….
QS Kompetenz In Transport
© RA Steinke

KOMPETENZ AUS EINER HAND!
Ein- und Verkaufsbelege, Fahrzeugsdesinfektionskontrollbücher, Standarderklärungen (stets aktuell), Ladelisten, Briefumschläge, LKW-Aufkleber und vieles mehr in unserem Shop….

>>>
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Alle sagten:
Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
Kontaktinformationen auf einen Blick
Kontaktdaten DVFB e. V.
Hier gehts zum...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
Hier geht's zur...
Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

>>>