Blauzungenkrankheit: Entwurf eines Erlasses des MULNV 6. Dezember 2006
"1.Beginn der Vektor-freien Zeit:
Nach der Entscheidung der Kommission 2005/393/EG Artikel 3 Absatz 3 gelten in der Vektor-freien Zeit inländische Erleichterungen beim Handel mit Wiederkäuern. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, den Beginn der Vektor-freien Zeit bundeseinheitlich auf den 1. Dezember 2006 festzulegen. Bevor die Erleichterungen anwendbar sind, ist noch zusätzlich eine 40-tägige
Karenzzeiteinzuhalten; diese endet am 10. Januar 2007. Danach gelten folgende Erleichterungen beim Handel mit Zucht- und Nutztieren:"
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