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NRW: Tiertransporte: Minister Uhlenberg setzt sich für bundeseinheitliche Anwendung der Verordnung einDer Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Eckhard Uhlenberg, MdL, hat auf das Schreiben des BVVF, der ADR und des ZDS vom 5. Februar 2007 geantwortet.
In dem heute eingegangenen Schreiben heißt es: "Auch ich bedauere, dass sich die EU-Kommission trotz mehrmaliger Aufforderung bis heute nicht verbindlich zu den wichtigen Auslegungsfragen geäußert hat… Als besonders regelungsbedürftig sehen Sie die Frage, wann die Beförderung beginnt. Auf Veranlassung der Länder wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nochmals an die EU-Kommission herantreten, die Rechtslage schlüssig darzulegen. Nach meiner Auffassung darf es dabei nicht zu einer Schlechterstellung der beteiligten Wirtschaftskreise gegenüber der bisherigen Regelung kommen. lch werde mich auch weiterhin insbesondere für eine bundeseinheitliche Anwendung der Verordnung einsetzen…" Das gemeinsame Schreiben der Spitzenverbände sowie das Antwortschreiben können im Bereich Interna heruntergeladen werden.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
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