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Standarderklärung liegt vor! Die Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts enthält auch die Standarderklärung für die Lebensmittelketteninformation. Zwingende EU-Vorgabe Ab dem 1. Januar 2008 ist zwingend vorgeschrieben, dass Schlachthofbetreibern relevante Informationen in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit spätestens zum Zeitpunkt der Schlachtung u.a. von Schweinen vorliegen müssen. Standarderklärung: Konkretisierung der unklaren EU-Vorgaben Da das EU-Lebensmittelhygienerecht nur unklare Hinweise gibt, was unter dem Begriff der relevanten Informationen zu verstehen ist und um ein Mehr an Bürokratie und eine Flut von Daten zu vermeiden und vor allem um Rechtssicherheit zu gewährleisten hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden die Standarderklärung entwickelt. Diese konkretisiert die unbestimmten Rechtsbegriffe und definiert die Mindestanforderungen an die Lebensmittelketteninformation. „Beteiligte“ Der Landwirt muss die Standarderklärung als Lebensmittelunternehmer unterzeichen. Die Schlachthofbetreiber müssen die Informationen der Standarderklärung evaluieren und dem amtlichen Tierarzt unverzüglich vorlegen. Den Viehhandelsunternehmen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu: Im Rahmen Ihrer Tätigkeit sind sie das unerlässliche Bindeglied zwischen den Landwirten und den Schlachthofbetreibern. Verbindung der Standarderklärung mit anderen Erklärungen nicht sinnvoll Eine Verbindung der Standarderklärung mit beispielsweise Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderen Erklärungen wird unter anderem aus praktischer und rechtlicher Sicht als nicht sinnvoll erachtet. Die Lösung ![]() Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands “Hygienepapst” im Bundeslandwirtschaftsministerium, hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erscheinen wird. Aus diesem Grund kann nur an alle Beteiligten der Appell gerichtet werden, den vom DVH-Fachverlag angebotenen Standardblock mit der Standarderklärung zu verwenden. |
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
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