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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
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Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 23. August 2006 23.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:

Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 23. August 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT44 2006 V1) veröffentlicht und tritt auch am heutigen Tage in Kraft.

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MUNLV NRW: Karte des Restriktionsgebiets 23.08.2006
Karte Restriktionsgebiete NRW 22. August 2006 (C) MUNLV NRW 2006Das MUNLV NRW hat in vorbildlicher Weise eine Information zusammengestellt, die unter anderem auch eine Karte der Restriktionsgebiete enthält.

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Restriktionsgebiete in NRW 22. August 2006 (C) MUNLV NRW

 

Entscheidung der Kommission liegt nunmehr in deutscher Fassung vor 23.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Die Entscheidung der Kommission vom 22. August 2006 über bestimmte Maßnahmen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit liegt nunmehr in deutscher Fassung vor und kann nachfolgend heruntergeladen werden:

Entscheidung der KOM vom 22. August 2006 ABl 229 vom 23.8.2006 S. 10ff

 

MUNLV NRW: Erläuterungen zur Verordnung 22.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Das MUNLV hat dankenswerterweise ein "Merkblatt über Maßnahmen in den wegen der Blauzungenkrankheit geregelten Gebieten" erstellt.
Dieses kann nachfolgend heruntergeladen werden.

MUNLV NRW MERKBLATT BT 22. August 2006

 

Verordnung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit tritt am 23. August 2006 0:00 Uhr in Kraft 22.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Das BMELV hat uns soeben die Verordnung zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit übermittelt.
Die Verordnung wurde heute im ebundesanzeiger veröffentlicht und tritt am Mittwoch, den 23. August 2006 um 0:00 Uhr in Kraft.

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MUNLV Sachstand 22. August 2006 15:00 Uhr 22.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Tierseuchenbekämpfung
Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer


Auf der Grundlage der gestrigen Sitzung in Brüssel und eines Abstimmungsgespräches zwischen Bund und Ländern heute Mittag stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

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Hessen: EU-Entscheidung zur Blauzungenkrankheit führt zu verkleinerter Gebietskulisse 22.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Beobachtungsgebiet umfasst nur noch elf Gemeinden in drei Landkreisen

Der ständige Veterinärausschuss der EU hat nach seiner gestrigen Sitzung in Brüssel entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der aktuellen Ausbrüche der „Blauzungenkrankheit“ in Nordrhein-Westfalen nicht auszuweiten. Wegen des weiterhin unklaren Krankheitsbildes und des bisher fehlenden Erregernachweises müssten zunächst weitere Untersuchungen durchgeführt werden, so die Begründung. Erneute Entscheidungen sind nach der nächsten Sitzung des Veterinärausschusses der EU in einer Woche zu erwarten.

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Kommission plant verschärfte Massnahmen 22.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Wie uns die U.E.C.B.V. soeben mitteilt, hat die Kommission einen Entwurf einer Entscheidung vorgelegt, der die momentan geltende Regelung verschärfen soll.

Nach dem Entwurf, der morgen von der Kommission angenommen und verabschiedet werden soll, ist unter anderem Folgendes vorgesehen:

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MUNLV NRW: Sachstand 21. August 2006 21.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Im Kampf gegen die für Schafe tödliche Blauzungenkrankheit haben EU-Veterinärexperten allen betroffenen Staaten die strikte Einhaltung einer «Beobachtungszone» im Umkreis von 150 Kilometern um Infektionsgebiete empfohlen.

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BMELV: Ergebnisse der Sitzung des SCoFCAH vom heutigen Tag 21.08.2006
Blauzungenkrankheit BTV 8Das BMELV teilt uns soeben (18:11 Uhr) Folgendes mit:

Im Folgenden sind die wesentlichen Ergebnisse der Sitzung des heutigen wegen der Fälle von Blauzungenkrankheit in den Niederlanden, Belgien und Deutschland einberufenen SCoFCAH kurz aufgeführt:

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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

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