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Entscheidung der Kommission veröffentlicht 21.09.2006
Blauzungenkrankheit

BT Entscheidung der KOM 15. September 2006

 

Blauzungenkrankheit: Gebietskulisse Rheinland-Pfalz 19. September 2006 19.09.2006
BlauzungenkrankheitDas LUA Koblenz teilt Folgendes mit:
„Tierseuchen: Ausweitung des 150 Kilometer-Radius wegen Blauzungenkrankheit

Aufgrund weiterer Fälle von Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen musste dass 150 Kilometer-Restriktionsgebiet in Deutschland ausgeweitet werden. Hiervon betroffen ist auch Rheinland-Pfalz.
Folgende Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz liegen ganz oder teilweise in der Blauzungen-Restriktionszone:

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NRW: Neue Gebietskulisse gilt ab Mittwoch, 20. September 2006 0:00 Uhr 19.09.2006
Blauzungenkrankheitdas MUNLV teilt Folgendes mit:
„Beigefügt übersende ich den Text der geänderten Landesverordnung zum Schutz vor Blauzungenkrankheit (= geänderte Gebietskulisse für das Gefährdungsgebiet), den ich heute zur Veröffentlichung frei gegeben habe, zur gefl. Kenntnisnahme.“
Die Verordnung tritt am Mittwoch, den 20. September um 0:00 Uhr in Kraft.

NRW Verordnung 19092006 mit Änderungen

 

Blauzungenkrankheit: Gebietskulisse Hessen 18. September 2006 18.09.2006
BlauzungenkrankheitDer Ständige Veterinärausschuss der Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 4. September 2006 entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen auszuweiten. Der Bund hat nun mit einer Eilverordnung (dies ist eine Verordnung, der die Bundesländer nicht zustimmen müssen) vom 15. September 2006, die am 16. September 2006 in Kraft getreten ist, diese Ausweitung der Gebietskulisse in nationales Recht umgesetzt.
Hessen lag bisher nur mit elf Gemeinden in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus in dem Restriktionsgebiet von 150 km. Nach der ab 16. September 2006 gültigen Gebietskulisse sind nunmehr folgende Gemeinden betroffen:

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Übereinkunft Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Niederlande tritt am 19. September 2006 in Kraft 15.09.2006
BlauzungenkrankheitDas BMELV hat uns soeben die von den Leitern der Veterinärdienste Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und der Niederlande unterzeichnete Übereinkunft vom heutigen Tage zum Verbringen von Wiederkäuern wegen der Blauzungenkrankheit (in englischer Sprache) mit der Bitte um Kenntnisnahme übermittelt. Die Übereinkunft wird am 19.9.2006 in Kraft treten.

Weitere Bestimmungen über das innergemeinschaftliche Verbringen bleiben unberührt.

Multilaterale Vereinbarung B-D-F-L-NL_ 060915_BT

 

Tierseuchenbekämpfung Blauzungenkrankheit Auktionen und Schauen in der 150km-ZONE 15.09.2006
BlauzungenkrankheitDas MUNLV NRW teilt uns soeben Folgendes mit:
"Angesichts der dargestellten Probleme bei Auktionen/Schauen in der 150km-Zone kann in Abstimmung mit BMELV und NRW in Nds. wie folgt verfahren werden:

1. Keine Tiere aus der 20km-Zone
2. Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht, wobei eine amtstierärztliche klinische Eingangsuntersuchung durchgeführt wird.
3. Die Tiere dürfen von der Veranstaltung nur in die 150km-Zone verbracht werden.
4. Die Tiere werden im Herkunftsbestand und auf dem Transport mit Insektiziden behandelt.
5. Die Veranstaltung wird in geschlossenen Räumen durchgeführt.

Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass keine dem entgegenstehenden Regelungen auf EG- oder nationaler Ebene erlassen werden.
..."
 

!!!! Neue Gebietskulisse ab dem 16. September 2006 !!!! 15.09.2006
BlauzungenkrankheitDie Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 15. September 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. September 2006 in Kraft (www.ebundesanzeiger.de; eBAnz AT49 2006 V1). Mit ihr wird die Gebietskulisse, die der Ständige Ausschuss in seiner Sitzung am 4. September 2006 angenommen hat, umgesetzt. Die Gebietskulisse, die in der Sitzung des Ausschusses am 12. September 2006 angenommen wurde, wird mit Bekanntmachung des entsprechenden Amtsblattes in nationales Recht umgesetzt.

Erste VO zur Änderung der VO zum Schutz vor der Verschleppung der BT

 

Neues zur Blauzungenkrankheit 14.09.2006
BlauzungenkrankheitSehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgende EU-Entscheidung zu den Restriktionsgebieten in Bezug auf Blauzungenkrankheit wurde am 12.09.2006 im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit angenommen.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU ist noch nicht erfolgt.

Arm451n 20060914 163908

 

Gebiet der Niederlande ist Restriktionsgebiet 11.09.2006
BlauzungenkrankheitDas BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Die KOM teilt mit, dass NL das gesamte Hoheitsgebiet zur Restriktionszone (150km-Zone) erklärt hat. Hintergrund sind die BT-Befunde in dem Exportstall in Leeuwarden. NL begründet diesen Schritt damit, dass das Hoheitsgebiet unabhängig davon größtenteils zur Restriktionszone erklärt werden müsste, ob der BT-Fall dem Exportstall in Leeuwarden oder den Herkunftsbetrieben nahe Rotterdam und Eindhoven zugeordnet werden würde."
 

Rheinland-Pfalz: Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes vom 8. September 2006 08.09.2006
BlauzungenkrankheitDie vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz am 8. September 2006 übermittelte Anordnung enthält die geänderte Gebietskulisse für Rheinland - Pfalz.

mehr dazu

Rheinland - Pfalz Anordnung 8. September 2006

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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