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Aktuell
| Ausfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Russische Föderation |
19.10.2006 |
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Gespräch der Leiter des deutschen und russischen Veterinärdienstes
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegendes Schreiben an den Leiter des russischen Veterinärdienstes vom 11.10.2006 – Az.: 324-3731-RUS/0 – (ohne Anlagen) übersende ich zu Ihrer Kenntnis, da es die Ergeb-nisse des Gesprächs zwischen Herrn Prof. Dr. Zwingmann und Herrn Dr. Nepoklonow, das am 05.10.2006 in Moskau stattgefunden hat, wiedergibt."
Handel Russland 19. Oktober 2006
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| Hessen: weitere 20-km-Gebiete |
18.10.2006 |
Aufgrund eines neuen Ausbruchs im Westerwaldkreis liegen Gemeinden in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Lahn-Dill im 20-Kilometer-Gebiet
In der Gemeinde Gemünden, Westerwaldkreis, ist die Blauzungenkrankheit amtlich nachgewiesen worden.
Damit gehören jetzt auch Teile des Landkreises Limburg-Weilburg und weitere Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises zum 20-Kilometer-Radius des Restriktionsgebietes.
Im Landkreis Limburg-Weilburg sind dies folgende Gemeinden und Gemeindeteile:
Limburg, Runkel, Elz, Hadamar, Dornburg, Waldbrunn, Elbtal, Mengerskirchen, Löhnberg, Merenberg, Beselich, in der Gemeinde Weilburg die Gemarkungen Weilburg, Ahausen, Waldhausen, Hasselbach, Odersbach, Gaudernbach und Kirschhofen sowie in der Gemeinde Vilmar die Gemarkungen Seelbach und Falkenbach.
Im Lahn-Dill-Kreis sind folgende Gemeinden und Gemeindeteile betroffen: Eschenburg, Dietzhölztal, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Driedorf, Herborn, Greifenstein sowie in der Gemeinde Leun die Gemarkungen Biskirchen und Bissenberg. mehr dazu
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| Niederlande: Vektor der Blauzungenkrankheit identifiziert |
17.10.2006 |
Wissenschaftler des niederländischen Central Institute for Animal Disease Control (CIDC) haben in Kooperation mit italienischen Wissenschaftlern die Mücke identifiziert, die als Vektor bei der Übertragung der Blauzungenkrankheit in den Niederlanden in Betracht kommt. Dabei handelt es sich um die Art Culicoides obsoletus, Subspezies Dewulfi. Die Mücken wurden in der niederländischen Provinz Limburg gefangen. (ADT 17.10.2006)
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| Rheinland-Pfalz erweitert 20-km-Zone |
17.10.2006 |
Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes
zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 13. Oktober 2006 (Az.: 23 174-59-23)
Folgende Gebiete werden zum 20-Kilometer-Gebiet erklärt:
Die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Daun, Mayen-Koblenz, Neuwied und der Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.
Im Landkreis Bitburg-Prüm die Verbandsgemeinden Arzfeld, Kyllburg und Prüm, aus der Verbandsgemeinde Bitburg-Land die Ortsgemeinden Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich und Wiersdorf.
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich aus der Verbandsgemeinde Manderscheid die Ortsgemeinden Bettenfeld, Dierfeld, Eckfeld, Eisenschmitt, Meerfeld, Niederscheidweiler, Oberscheidweiler, Schwarzenborn, Wallscheid und die Stadt Manderscheid sowie aus der Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf die Ortsgemeinde Hontheim.
Im Landkreis Cochem-Zell die Verbandsgemeinden Cochem-Land, Kaisersesch, Ulmen und aus der Verbandsgemeinde Treis-Karden die Ortsgemeinden Binningen, Brieden, Brohl, Dünfus, Forst, Kail, Möntenich, Moselkern, Müden, Pommern, Roes und Treis-Karden sowie die Stadt Cochem.
Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Emmelshausen, sowie die Städte Boppard und St. Goar.
Im Rhein-Lahn-Kreis die Verbandsgemeinden Bad Ems, Braubach, Nassau und aus der Verbandsgemeinde Loreley die Ortsgemeinden Dahlheim, Kestert, Lykershausen, Prath, Weyer und Stadt Sankt Goarshausen und aus der Verbandsgemeinde Nasstätten, die Ortsgemeinden Berg, Ehr, Eschbach, Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Kehlbach, Marienfels, Niederbachheim, Oberbachheim und Winterwerb sowie die Stadt Lahnstein. mehr dazu
Anordnung LUA Rheinland-Pfalz 17. Oktober 2006
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| NRW: LESEVERSION der Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit 16. Oktober 2006 |
16.10.2006 |
HINWEIS: ALLEINE VERBINDLICH IST DIE IM JEWEILIGEN GESETZBLATT VERÖFFENTLICHTE VERSION!
FÜR RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT KANN KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR ÜBERNOMMEN WERDEN!
© VFHV NRW e. V.
LESEVERSION NRW Landesverordnung 16. Oktober 2006
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| Landratsamt Miltenberg: Landkreis Miltenberg wird zum Beobachtungsgebiet/Restriktionsgebiet |
16.10.2006 |
Das Landratsamt Miltenberg hat mit einer Allgemeinverfügung den gesamten Landkreis Miltenberg ab dem 17. Oktober 2006 zum Beobachtungsgebiet/Restriktionsgebiet erklärt. BLauzunge Bayern Miltenberg 16. Oktober 2006
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| Hessen: Einzelne Gemeinden in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Lahn-Dill und Marburg-Biedenkopf liegen im 20-Kilometer-Gebiet |
16.10.2006 |
In den Nordrhein-Westfälischen Kreisen Paderborn sowie Siegen-Wittgenstein ist in der vergangenen Woche die Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden.
Damit liegen die hessischen Gemeinden Diemelsee, Bad Arolsen und Diemelstadt im Landkreis Waldeck-Frankenberg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort. Im Lahn-Dill-Kreis befinden sich die Gemeinden Dietzhölztal, Eschenburg, Siegbach, Dillenburg, Haiger, Breitscheid, Herborn, Mittenaar und Driedorf und im Kreis Marburg-Biedenkopf die Gemeinden Breidenbach, Steffenberg und Angelburg im 20-Kilometer-Gebiet um den Ausbruchsort.
Für die oben genannten Orte gilt: mehr dazu
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| NRW: Blauzungenkrankheit: 4. Änderungsverordnung |
16.10.2006 |
Das MUNLV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einer Änderung der NRW-Gebietskulisse über das Wochenende wurde der am vergangenen Freitag, 13.10.2006 übersandte Entwurf einer Änderungsverordnung nochmals angepasst und mit Datum vom heutigen Tage in das Verfahren zur Veröffentlichung gegeben. Der Entwurf vom 13.10.2006 ist somit gegenstandslos. "
NRW: 4. Änderungsverordnung Blauzungenkrankheit 16. Oktober 2006
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| Blauzungenkrankheit: Entscheidung der EU – Kommission (2006/693/EG) vom 13. Oktober 2006 |
14.10.2006 |
Die Entscheidung der EU – Kommission (2006/693/EG) vom 13. Oktober 2006 zur Änderung der Entscheidung 2005/393/EG hinsichtlich der Sperrzonen im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Die für Deutschland festgelegte Gebietskulisse ist erweitert worden und nahezu identisch mit der in der Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. Oktober 2006. Die EU - Entscheidung kann nachfolgend heruntergeladen werden. Blauzungenkrankheit: Entscheidung der Kommission vom 13. Oktober 2006
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| Blauzungenkrankheit: Teile des Landkreises Karlsruhe werden Beobachtungsgebiet |
14.10.2006 |
Kreis Karlsruhe. Nachdem in Rheinland-Pfalz die Tierseuche Blauzungenkrankheit festegestellt wurde, wird der Bund das Beobachtungsgebiet in einem Radius von 150 Kilometer nach Süden erweitern. Darauf weist das im Landratsamt Karlsruhe für Tierseuchen zuständige Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen aktuell hin. So werden erstmals Teile des Landkreises Karlsruhe in die ausgewiesenen Restriktionszonen fallen. Folgende Städte und Gemeinden – überwiegend im nördlichen Landkreis Karlsruhe - werden voraussichtlich Anfang nächster Woche betroffen sein: Bad Schönborn, Dettenheim, Eggenstein Leopoldshafen, Graben Neudorf, Hambrücken, Kronau, Linkenheim Hochstetten, Oberhausen Rheinhausen, Philippsburg, Ubstadt Weiher und Waghäusel. mehr dazu
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt.
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