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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
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NRW: Erweiterung der Gebietskulisse auf Gebiete in Niedersachsen und den Niederlanden 27.10.2006
BlauzungenkrankheitEin Neuausbruch der Blauzungenkrankheit wurde heute in der Stadt Versmold im Kreis Gütersloh bestätigt.
Der 20 km Bereich um diesen Ausbruch erstreckt sich auch auf Gebiete des Kreises Osnabrück in Niedersachsen.
Zwei weitere Ausbrüche in den Städten Kalkar im Kreis Kleve und Nettetal im Kreis Viersen, die ebenfalls heute bestätigt wurden, erfassen mit ihrem 20 km Radius Gebiete in den Niederlanden.
(Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf - Bericht des LaTiKo)
 

NRW: Gebietskulisse Stand 25. Oktober 2006 26.10.2006
Blauzungenkrankheit

NRW Blauzunge Gebietskulisse Stand 25. Oktober 2006

 

Siebente Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung tierseuchenrechtlicher Verbote beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit 26.10.2006
BlauzungenkrankheitSiebente Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung tierseuchenrechtlicher Verbote beim innergemeinschaftlichen Verbringen von Wiederkäuern infolge der Blauzungenkrankheit

Siebte Bekanntmachung EU 13. Oktober 2006

 

Tiertransporte: wesentliche Änderungen ab dem 5. Januar 2007 24.10.2006
Das BMVEL informierte uns soeben über einige der wesentlichen Änderungen, die sich durch die Verordnung (EG) 1/2005 ab dem 5. Januar 2007 ergeben.

Tiertransporte: wesentliche Änderungen ab 5. Januar 2007

 

NRW: Auslegung zur 4. Änderungsverordnung des Bundes 23.10.2006
BlauzungenkrankheitAus NRW wurde uns nachfolgende Auslegung der 4. Änderungsverordnung des Bundes übermittelt.
Wir bitten um Beachtung.

NRW Auslegung 2006 10 20 4. Bundesaenderungsvo

 

BUNDESRECHT: LESEVERSION der Vierten Änderungsverordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit 20.10.2006
BlauzungenkrankheitHINWEIS: ALLEINE VERBINDLICH IST DIE IM JEWEILIGEN GESETZBLATT VERÖFFENTLICHTE VERSION!
FÜR RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT KANN KEINE HAFTUNG UND / ODER GEWÄHR ÜBERNOMMEN WERDEN!

Vierte Verordnung Bund 20. Oktober 2006 Leseversion

 

Vierte Änderungsverordnung tritt am Samstag, den 21. Oktober 2006 um 0:00 in Kraft 20.10.2006
BlauzungenkrankheitIn Ergänzung zur Übermittlung der Vierten Änderungsverordnung teilt das BMELV Folgendes mit:
"Auf die Beratungen in der gestrigen Telefonkonferenz nehme ich Bezug und übersende als Anlage vorab den rechtsförmlich geprüften Text der Änderungsverordnung mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Verordnung wird heute im eBAnz veröffentlicht werden und tritt am morgigen Tag in Kraft. Zu dem Text ist noch folgendes anzumerken: entgegen meiner gestrig geäußerten fachlichen Auffassung (die ich nach wie vor vertrete) zum Verbringen von Schlachttieren aus der 20-km-Zone in freie Gebiete habe ich dennoch eine Möglichkeit zum Verbringen dieser Tiere in die Verordnung (§ 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe a) aufgenommen, ausschließlich aus dem Grund, da die Entscheidung 2005/393/EG eine ebensolche Möglichkeit auch vorsieht (vgl. Art. 4). Da mir aus Wirtschaftskreisen bekannt ist, dass es mit den geltenden Verbringungsregelungen Schwierigkeiten gibt, stelle ich anheim, bereits im Vorgriff auf den Erlaß der Verordnung nach den Regelungen der Änderungsverordnung zu verfahren.
Im Auftrag"

4. Änderungsverordnung Blauzunge Bund 20. Oktober 2006

 

NRW erklärt gesamtes Gebiet zur 20-km-Zone 20.10.2006
BlauzungenkrankheitDas Land Nordrhein-Westfalen hat mit der 5. Änderungsverordnung beschlossen, dass entgegen der ursprünglichen Mitteilung, ab dem morgigen Dienstag, 24. Oktober 2006 (?) das gesamte Landesgebiet zur 20-km-Zone erklärt wird.
In einer dem Verband vorliegden Mail heißt es:
"Außerdem möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass das gesamte Landesgebiet von NRW zum Gefährdungsgebiet ("20-km-Zone") erklärt ist. Die entsprechende Landesverordnung wird am 23. Oktober veröffentlicht."

NRW 5. Änderungsverordnung 20. Oktober 2006

 

NRW plant gesamtes Landesgebiet zur 20-Km-Zone zu erklären 20.10.2006
BlauzungenkrankheitNRW plant offensichtlich, das komplette Landesgebiet zur 20-km-Zone zu erklären.
Der Vieh- und Fleischhandelsverband Nordrhein-Westfalen e. V. hat sich in einem Schreiben an das MUNLV und in Abschrift an das BMELV gewandt.
Eine Leseversion finden Sie nachfolgend.

MUNLV wg Ausweitung 20 km Zone 20. Oktober 2006

 

Neue Entscheidung der Kommission 19.10.2006
BlauzungenkrankheitDie ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION zur Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit und zur Regelung der Verbringung von Tieren innerhalb der und aus diesen Zonen In der zurzeit geltenden Fassung (18.10.2006) kann nachfolgend heruntergeladen werden.

Entscheidung der Kommission Stand 18. Oktober 2006 (2005 393) konsolidierte Fassung

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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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