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Aktuell
| Ausfuhr von Schweinen sowie Erzeugnissen von Schweinen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Republik Kroatien |
09.11.2006 |
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Die Deutsche Botschaft Zagreb hat nun mitgeteilt, dass die kroatischen Behörden das Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleisch aus Nordrhein-Westfalen wieder aufgehoben haben (kroatisches Amtsblatt Nr. 101 vom 14.09.2006)."
Das Schreiben des BMELV finden Sie im Bereich "Interna". |
| 5. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum ... tritt am 8. November 2006 in Kraft |
07.11.2006 |
Das BMELV teilt uns soeben Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 7. November 2006 wird heute im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (www.ebundesanzeiger.de, eBAnz AT58 2006 V1) und tritt am 8. November 2006 in Kraft. "
Eine Leseversion steht Mitgliedsunternehmen im geschützen Bereich "Interna" zur Verfügung.
Fünfte VO zur Änderung der VO zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit 7. November 2006
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| Blauzungenkrankheit: NRW Regelungen für den Handel |
06.11.2006 |
Das MUNLV hat uns soeben ein Schreiben zur Blauzungenkrankheit übermittelt.
Die in dem Schreiben erwähnten Anlagen
- Verfahrensregelungen Stand: 3. November 2006 und
- Muster für Bescheinigungen
finden Sie im Bereich "Interna".
Hierzu müssen Sie sich einmalig bei der Geschäftsstelle per Email anmelden. MUNLV Regelungen für den Handel überarbeitet 04.11.06
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| Blauzungenkrankheit: Verfahrensregelungen STAND: 3. November 2006 |
06.11.2006 |
Im Bereich "Interna" können Sie als Mitgliedsunternehmen die auf der Tierseuchenreferentenbesprechung am 25. und 26. Oktober 2006 abgestimmten Verfahrensweisen, die in die 5. Änderung der VO zum Schutz vor der Verschleppung der BT mit aufgenommen werden sollen, herunterladen und ausdrucken.
Hierzu ist eine einmalige Anmeldung per Email an die Geschäftsstelle notwendig! LESEVERSION Verbringungsregeln Stand 3. November 2006
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| Rheinland-Pfalz: Blauzungenkrankheit: Neue Anordnung des LUA vom 31. Oktober 2006 |
02.11.2006 |
Folgende Gebiete werden zusätzlich zum 20-Kilometer-Gebiet erklärt:
Der Landkreis Cochem-Zell soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.
Der Rhein-Lahn-Kreis soweit nicht bereits 20-Kilometer-Gebiet.
Im Landkreis Mainz-Bingen aus der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe die Ortsgemeinden Breitscheid, Manubach und die Stadt Bacharach.
Im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinden Kastellaun, Sankt Goar-Oberwesel und Rheinböllen.
Aus der Verbandsgemeinde Kirchberg die Ortsgemeinden Heinzenbach, Kappel, Kludenbach, Reckershausen und Unzenberg.
Aus der Verbandsgemeinde Simmern./Hunsrück die Ortsgemeinden Altweidelbach, Bergenhausen, Biebern, Bubach, Budenbach, Fronhofen, Holzbach, Horn, Keidelheim, Klosterkumbd, Külz (Hunsrück), Kümbdchen, Laubach, Mutterschied, Nannhausen, Neuerkirch, Niederkumbd, Ohlweiler, Pleizenhausen, Schönborn , Rayerschied, Reich, Riegenroth, Wahlbach, Wüschheim und die Stadt Simmern/Hunsrück
Anordnung LUA Koblenz 31. Oktober 2006
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| NRW: Ergebnisse der Sitzung des Landeskrisenstabs am 30.10.2006 |
31.10.2006 |
Am 30. Oktober 2006 fand im MUNLV in Düsseldorf eine Sitzung des Landeskrisenstabes unter Beteiligung des Vieh- und Fleischhandelsverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. statt.
Unter anderem wurden auf dieser Sitzung auch die Regelungen für den Tierhandel für das Gebiet des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen abgestimmt. mehr dazu
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| Blauzungenkrankheit: Rheinland-Pfalz |
27.10.2006 |
Das MUF Rheinland-Pfalz teilt uns Folgendes mit:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Beiliegend übersende ich zu Ihrer Information zur aktuellen Situation der Blauzungenkrankheit folgende Dokumente:
1. Die aktualisierten Verbringungsregelungen für Wiederkäuer incl. Muster der Tierhaltererklärungen und der tierärztlichen Bescheinigung"
mehr dazu
Rheinland-Pfalz: Ausführungshinweise Stand 27. Oktober 2006 mit Bescheinigungen
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| Falsche Informationen, Vorverurteilungen und Hysterie schaffen nur Angst, nützen dem Verbraucherschutz aber nicht |
27.10.2006 |
| Hamburgs Zweite Bürgermeisterin, Verbraucherschutzsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat angesichts der Medien-Berichte über die Sicherstellung von tiefgefrorenem Fleisch in einem Stellinger Betrieb vor öffentlichen Fehleinschätzungen gewarnt: "Falsche Informationen, Vorverurteilungen und Hysterie schaffen nur Angst, nützen dem Verbraucherschutz aber nicht." Dies schade auch und gerade denjenigen, die sich um hohe Qualität für den Verbraucher einsetzen. Die Sicherstellung von Fleisch bei amtlichen Untersuchungen, sei eine präventive Maßnahme und nicht einem Schuldbeweis gleichzusetzen. mehr dazu
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| Begriffe: Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum |
27.10.2006 |
In der Vergangenheit wurden in der Öffentlichkeit immer wieder Begriffe wie Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum im Zusammenhang mit Lebensmitteln genannt.
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden – Württemberg hat auf seiner Homepage einen Beitrag zur Versachlichung eingestellt (Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich dem Ministerium für seine Arbeit!):
- Mindesthaltbarkeitsdatum - kein Verfallsdatum
- Verbrauchsdatum - steht für verbrauchen!
- Wer legt das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. das Verbrauchsdatum fest?
- Darf das Mindesthaltbarkeitsdatum nachträglich verlängert werden?
- Wie lange darf Fleisch, das zur Hackfleisch verarbeitet werden soll, gelagert werden?
- Geruch, Färbung, Oberfläche - Wie man frisches Fleisch erkennen kann
- Was versteht man unter Verderb?
- Wie werden Fleischbetriebe kontrolliert ? mehr dazu
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann.
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IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt.
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