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Das MUFV Rheinland-Pfalz teilt uns soeben Folgendes mit:
"Beiliegend übersende ich die aktuelle Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 10. November 2006, die wegen der neu aufgetretenen Fälle im Landkreis Trier-Saarburg, im Rhein-Hunsrück-Kreis und in Cochem-Zell erweitert werden musste. Bitte beachten Sie, daß wegen der sich häufig ändernden Bestimmungen für das Verbringen - wie auch in der vorhergehenden Anordnung - auf Ausführungen hierzu verzichtet wurde und statt dessen Hinweise enthalten sind. Aktuell sind in RP 47 Fälle von BT aufgetreten; zwei neue Fälle wurden heute aus dem Westerwaldkreis und aus dem Kreis Cochem-Zell gemeldet. NRW meldet aktuell 661 Fälle und 4 Verdachtsfälle. In Niedersachsen bleibt es weiterhin bei einem Fall. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Gez. Dr. Birgit Straubinger Referat "Tierseuchenbekämpfung" ..." Die Anordnung kann im Bereich "Interna" heruntergeladen werden. |
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann. Hier geht's zur...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>> |