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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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18.02.2008 RSS Feed

Fleischgesetz im Bundesrat verabschiedet

Das neue Fleischgesetz ist unter Dach und Fach. Nachdem der Deutsche Bundestag der Novelle bereits im Dezember 2007 zugestimmt hatte, passierte das Regelwerk am vergangenen Freitag abschließend auch den Bundesrat. Gemäß der Neuregelung sind Klassifizierungsunternehmen künftig verpflichtet, dem Lieferanten auf Antrag Auskunft über die Schlachtnummer, das Schlachtgewicht und das Klassifizierungsergebnis des Schlachttieres zu geben.

Bei Schweinen erstreckt sich diese Verpflichtung auch auf den Muskelfleischanteil. Eine Verpflichtung, den Muskelfleischanteil bei Schweinen einzeltierbezogen auf der Schlachtabrechnung anzugeben, wie vom landwirtschaftlichen Berufsstand gefordert, gibt es nicht. Das neue Fleischgesetz löst mit seinem Inkrafttreten das bisherige Vieh- und Fleischgesetz ab, das zuletzt im Jahr 1977 substantiell überarbeitet worden war. Seither hat sich die Struktur der Fleischwirtschaft sowie der Vermarktung von Schlachttieren und Fleisch stark gewandelt. So wurden mit dem neuen Fleischgesetz sämtliche Regelungen über die Lebendvermarktung von Schlachttieren gestrichen, da die früher übliche Lebendvermarktung mittlerweile nahezu vollständig aufgegeben worden ist und Rinder und Schweine fast ausschließlich nur noch nach Schlachtgewicht oder nach Schlachtgewicht und Handelsklasse abgerechnet werden. Auch die Bestimmungen über Fleischgroßmärkte und Fleischmärkte fallen weg. Neu in das Fleischgesetz aufgenommen wurden dagegen Bestimmungen über die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern. Damit soll der Entwicklung Rechnung getragen werden, dass die Klassifizierung kaum noch von den Schlachtbetrieben selbst, sondern überwiegend durch eigenständige Klassifizierungsunternehmen vorgenommen wird.



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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \Hygienepapst\ im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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