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Minister Peter Hauk MdL: "Die EU-Regelungen zum Tierschutz bei Tiertransporten müssen tiergerechter und praxistauglicher sein" Landestierschutzbeirat kritisiert bürokratische Regelungen der aktuellen EU-Vorschriften zum Tiertransport / Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen muss EU-weit wirksam verboten werden
In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg vom 12.03.2007 heißt es unter anderem: "Dass jedem Landwirt, der eigene Tiere über 65 Kilometer weit transportiert und darin meist schon jahrelange Erfahrung hat, jetzt gleiche Voraussetzungen auferlegt werden, wie einem gewerblichen Transportunternehmer, seien weder praxisgerecht, noch dienten sie dem Tierschutz. Speziell vor dem Hintergrund des auch von der EU neuerdings vehement eingeforderten Bürokratieabbaus, seien diese Regelungen abzulehnen." Diese Äußerungen sind unsere Erachtens nicht haltbar: Der Tierschutz, den unsere Mitglieder - ebenso wie die Landwirte - tagtäglich praktizieren, ist nicht teilbar! Mehr im Bereich Interna. |
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
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Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>> |