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01.12.2009
Lebensmittelketteninformation – dauerhafte Ausnahme von der „24-Stunden-Regelung“
Im Amtsblatt der EU ist heute die vom Verband geforderte und lange erwartete Ausnahmeregelung veröffentlicht worden. Ab dem 1. Januar 2010 können die Behörden dauerhaft die Ausnahme von der Pflicht zur Vorlage der Lebensmittelketteninformation 24 Stunden vor der Schlachtung für alle Schlachttiere erlauben. Die Lebensmittelketteninformation muss nun spätestens zusammen mit den Tieren auf dem Schlachthof ankommen. Die Verordnung kann im Bereich Interna heruntergeladen werden.
Ab dem 1. Januar 2010 gilt dies nun auch für Rinder. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. |
Suche Mitgliederbereich BUNDESTAGUNG 2010 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION ![]() In eigener Sache: Bereich INTERNA Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann. ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG! Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> Hier geht's zur... IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>> |