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Kommission plant verschärfte Massnahmen Wie uns die U.E.C.B.V. soeben mitteilt, hat die Kommission einen Entwurf einer Entscheidung vorgelegt, der die momentan geltende Regelung verschärfen soll.
Nach dem Entwurf, der morgen von der Kommission angenommen und verabschiedet werden soll, ist unter anderem Folgendes vorgesehen: Tiere dürfen das Sperr- und Beobachtungsgebiet nur dann zur Schlachtung und auch nur hierzu innerhalb eines Mitgliedsstaates verlassen, wenn dies unmittelbar geschieht. Ein Sammeln ist nicht möglich. Darüber hinaus dürfen die Tiere keinerlei Anzeichen der Blauzungenkrankheit aufweisen, die Fahrzeuge müssen von der zuständigen Behörde verplombt werden und die für den Schlachtbetrieb zuständige Behörde muss über den Transport vorher informiert sein. Obige Maßnahmen sollen eventuell auf der nächsten Sitzung des Ständigen Veterinärausschusses am kommenden Montag überprüft werden. Eine Rücksprache des Verbandes mit dem BMELV hat ergeben, dass Deutschland die Maßnahmen schon ab Mittwoch, 23. August 2006 0:00 Uhr anwenden möchte. Eine entsprechende Verordnung soll noch heute im ebundesanzeiger veröffentlicht werden. |
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt seit 1. Januar 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies auch für Kälber und Pferde. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
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