Home  ::  Kontakt  ::  Druckansicht  ::  LogIn
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
Adenauerallee 176 • 53113 Bonn • Tel.: 02 28 / 28 07 93 • Fax: 02 28 / 21 89 08
DVFB DeutschDVFB English
DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
DVFB - Info
» Aktuell
» Über uns
» Verband
» Termine
Links
» Bundesfachschule
» Landesverbände
» U.E.C.B.V.
Mitgliederbereich
» Interna
» Schnellinformation
Website
» Kontakt
» Impressum
» Haftungsausschluss
Zum Anzeigen von
PDF Dokumenten:

Get Adobe Reader
Mit dem RSS-Feed
des DVFB e. V. auf dem
Laufenden bleiben:

RSS-Feed
Ihr Weg zu uns...
(Nur für Mitglieder)
Ihr Weg zu uns
Wir helfen Ihnen
bei Ihrem
Internetauftritt

CMS

DVFB e. V. begrüßt Schulungsmaßnahmen für Tiertransporteure


DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET!

Wir werden anlässlich der Bundestagung (bei ausreichendem Interesse) eine Schulungsmaßnahme für Tiertransporte gemäß Anhang IV Ziff. 1 u. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des EU-Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport durchführen!

 

Warum?

 

Schon vor dem Inkrafttreten der Tierschutztransportverordnung im Jahre 1999 hat der DEUTSCHE VIEH UND FLEISCHHANDELSBUND E. V. (DVFB e. V.) den DVFB-Maßnahmenkatalog ausgearbeitet und die Transportplakette „Artgerechte Tiertransporte“ eingeführt.

Der DVFB hat sich zur Einführung der Transportplakette Artgerechte Tiertransporte“ entschlossen, um tierschutzgerechtes Verhalten seiner Mitglieder beim Transport in besonderer Weise zu fördern und zu dokumentieren. Hieran hat sich und wird sich auch nichts ändern!

Beim Be- und Entladen der Tiere treten ausgesprochene Belastungsspitzen auf. Daher soll einer detaillierten Planung, einer fachgerechten Vorbereitung, Verladung und Durchführung der Transporte Vorrang vor einer nicht praxisgemäßen Beschränkung der Transportzeiten eingeräumt werden.

Kernpunkt des DVFB-Maßnahmenkatalogs war und ist der schonende Umgang mit den Tieren beim Transport. Dieser Aspekt findet entsprechende Berücksichtigung in den Leitlinien. Detaillierte Ausführungen und Kommentierungen dazu sind ebenfalls im Sammelordner „Tierschutzgerecht transportieren“ der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., der im DVH-Fachverlag Vieh und Fleisch erschienen ist, enthalten.

Mitgliedsbetriebe erhalten die neue selbstklebende Transportplakette „LEBENDE TIERE – DEM TIERSCHUTZ VERPFLICHTET“ für das Transportfahrzeug und einen Fahrzeugpass, der Aufschluss über die Ladekapazität gibt und der an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden soll.

Aber schon lange vor dem Vorschlag der Kommission im Jahr 2003 und dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1/2005   hatte sich der DVFB e. V. der Problematik bereits angenommen und im Jahr 2001 eine Checkliste für Tiertransporte erarbeitet.

Die Checkliste ist dazu da, vor dem eigentlichen Tiertransport sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und Punkte wie ordnungsgemäße Kennzeichnung des Fahrzeuges, rutschfeste Böden, Belüftungseinrichtungen, Gruppengrößen. Transportfähigkeit, Ladedichte, Mindestbodenfläche, Transportdauer, Reinigung und Desinfektion abgeklärt werden.

 

Daher werden wir (bei ausreichendem Interesse) eine Schulungsmaßnahme für Tiertransporte gemäß Anhang IV Ziff. 1 u. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des EU-Rates vom 22.12.2004 über den Schutz von Tieren beim Transport anlässlich der Bundestagung durchführen!

 

Patrick Steinke

Hauptgeschäftsführer


Suche
Mitgliederbereich
Benutzername

Passwort

BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet in Berlin statt. >>>
Hier gehts zum...
BVVF
In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.

Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
Hier geht's zur...
ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>>