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Der BVVF hat sich in einem Schreiben an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nochmals für die "Aussetzung" der Temperaturregelung, die in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 vorgesehen ist, eingesetzt.
In dem Schreiben heißt es: Wir sind daher der Auffassung, dass, da die Ziffern 3.1. – 3.4. im Licht der Ziffer 3.5. gesehen werden müssen, bezüglich der formellen Zulassung der Fahrzeuge zum 5. Januar 2007 nach Art. 10 und 11 der Verordnung Nr. 1/2005 die „Anforderungen“ des Anhang I Kapitel VI Nr. 3. der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 unberücksichtigt bleiben sollten und zunächst „ausgesetzt“ werden müssen, bis die Kommission ihrer Verpflichtung nach Ziffer 3.5. nachgekommen ist. Nach der Erfüllung der Verpflichtung der Kommission muss dann noch eine Übergangszeit von mindestens 18 Monaten, wie dies ursprünglich in der Verordnung Nr. 1/2005 vorgesehen war, vorgesehen sein.
... Da die Zeit bis zum 5. Januar 2007 drängt und wir eine bundeseinheitliche Verfahrensweise als notwendig ansehen, darf ich Sie bitten, sich baldmöglichst mit den zuständigen der Behörden der Bundesländer in Verbindung zu setzen, damit unsere Mitgliedsunternehmen auch nach dem 5. Januar 2007 noch transportieren können. Eine Abschrift des Schreibens können Sie Bereich Interna einsehen.
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
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Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>> |