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Bund und Länder arbeiten Hand in Hand und mit Hochdruck daran, eine rechtzeitige Bereitstellung der Impfstoffe sicherzustellen. Selbst wenn in Deutschland kein Impfstoff bis zum notwendigen Anwendungszeitpunkt zugelassen ist, hat der Bund die Möglichkeit, die Anwendung über eine Eilverordnung zu erlauben. Davon wird die Bundesregierung, falls erforderlich, Gebrauch machen, erklärt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz heute in Berlin. Bisher hat keine der in Frage kommenden Firmen einen Antrag auf Zulassung gestellt. Unter Bezugnahme auf verschiedene Pressemeldungen stellt die Bundesregierung klar, dass im Hinblick auf die geplante Impfung empfänglicher Tiere gegen die Blauzungenkrankheit die in der Verantwortung der Länder liegende Ausschreibung zum Erwerb der Impfstoffe im Zeitplan liegt. Die Zeit, in der die Ausschreibung läuft, soll genutzt werden, zusätzlich zu den bisher noch spärlich verfügbaren Daten weitere Erkenntnisse über die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe zu erhalten. Bund und Länder haben sich deshalb auf die Durchführung einer Feldstudie verständigt, die unter wissenschaftlicher Begleitung des Friedrich-Loeffler-Instituts in vier Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wird. Damit soll, vor dem Hintergrund dass der Impfstoff millionenfach in der Praxis angewendet werden soll, eine hinreichend sichere Datenbasis zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit erstellt werden. Das Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren wird dadurch nicht beeinflusst; es läuft unabhängig von den Ergebnissen der Studie weiter. Somit entbehren Mitteilungen, dass sich der Einsatz verzögert, jeder Grundlage. Quelle: BMELV-Pressemitteilung Nr. 027 Ausgabedatum 14. Februar 2008 |
Suche Mitgliederbereich BUNDESTAGUNG 2012 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION ![]() In eigener Sache: Bereich INTERNA Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.
Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff Bitte freischalten. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann. Alle sagten: ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG! Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \ Hygienepapst\im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> Hier geht's zur... |