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28.04.2010
BMELV warnt vor Einschleppung der Maul- und KlauenseucheMit einem aktuellen Anschreiben warnt das BMELV vor der Einschleppung der Maul- und Klauenseuche (MKS) in die Europäische Union. Ähnlich wie vor dem Seuchenzug 2001, von dem das Vereinigte Königreich, Irland, Frankreich und die Niederlande betroffen waren, existiere derzeit ein erheblicher und ansteigender Infektionsdruck aus endemisch infizierten Ländern Asiens. In Südkorea (seit Anfang Januar 2010) und Japan (Seit Mitte April 2010) komme es immer wieder zu neuen Ausbrüchen der MKS mit dem gleichen Serotyp O, der auch schon 2001 mit dem in die EU eingeschleppten Typ verwandt gewesen sei. BMELV weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf das bestehende Verfütterungsverbot von Speiseabfällen hin. 2001 konnte sich deshalb die MKS nach Europa ausbreiten. Auch sollte das Betreten der Bestände durch betriebsfremde Personen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. |
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Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann. ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG! Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> Hier geht's zur... IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
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