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Das LUA Koblenz teilt Folgendes mit:
„Tierseuchen: Ausweitung des 150 Kilometer-Radius wegen Blauzungenkrankheit … Aufgrund weiterer Fälle von Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen musste dass 150 Kilometer-Restriktionsgebiet in Deutschland ausgeweitet werden. Hiervon betroffen ist auch Rheinland-Pfalz. Folgende Landkreise und kreisfreie Städte in Rheinland-Pfalz liegen ganz oder teilweise in der Blauzungen-Restriktionszone: Die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell, Daun, Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg und Westerwaldkreis sowie die Städte Kaiserslautern, Koblenz, Mainz, Trier und Worms. Im Kreis Bad Dürkheim die Verbandsgemeinden Lambrecht (Pfalz), Hettenleidelheim, Freinsheim, Grünstadt Land, die verbandsfreie Gemeinde Bad Dürkheim; im Kreis Südwestpfalz die Verbandsgemeinden Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben, Thaleischweiler-Fröschen, Zweibrücken Land sowie die Ortsgemeinden Donsieders, Clausen, Leimen aus der Verbandsgemeinde Rodalben, die verbandsfreie Gemeinde Rodalben und die Exklave zu Wilgartswiesen in der Verbandsgemeinde Rodalben; im RheinPfalz-Kreis die Verbandsgemeinde Heßheim, die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim; außerdem die Städte Grünstadt, Zweibrücken und in der Stadt Pirmasens die Stadtteile Windsberg, Hengsberg und Fehrbach. Das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutzwiederkäuern ist innerhalb der 150 Kilometer-Zone ohne Einschränkungen möglich. Sollen die Tiere das Restriktionsgebiet verlassen, sind bestimmte Auflagen zu erfüllen, wie z.B. vorherige Untersuchung der Tiere, Mückenschutz und Benachrichtigung der Behörde vor Ort. In Einzelfragen sind die zuständigen Kreise und kreisfreien Städte Ansprechpartner für die Tierhalter.“ |
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BUNDESTAGUNG 2009 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION
Die Bundestagung 2009 findet vom 13. - 17 Mai 2009 in Berlin statt.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>> |