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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.
Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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BlauzungenkrankheitBlauzungenkrankheit: Gebietskulisse Hessen 18. September 2006

Der Ständige Veterinärausschuss der Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 4. September 2006 entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen auszuweiten. Der Bund hat nun mit einer Eilverordnung (dies ist eine Verordnung, der die Bundesländer nicht zustimmen müssen) vom 15. September 2006, die am 16. September 2006 in Kraft getreten ist, diese Ausweitung der Gebietskulisse in nationales Recht umgesetzt.
Hessen lag bisher nur mit elf Gemeinden in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus in dem Restriktionsgebiet von 150 km. Nach der ab 16. September 2006 gültigen Gebietskulisse sind nunmehr folgende Gemeinden betroffen:

Landkreis Kassel mit den Gemeinden
• Breuna
• Liebenau
• Zierenberg
• Wolfhagen
• Naumburg
• Bad Emstal
• Schauenburg
• Habichtswald
• Calden
• Ahnatal
• Baunatal
Stadt Kassel gesamt

Schwalm-Eder-Kreis mit den Gemeinden
• Fritzlar
• Niedenstein
• Gudensberg
• Wabern
• Borken (Hessen)
• Bad Zwesten
• Jesberg
• Gilserberg
• Schwalmstadt
• Neuental
• Frielendorf
• Homberg (Efze)
• Neukirchen
• Schrecksbach
• Willingshausen
• Edermünde
Landkreis Waldeck-Frankenberg gesamt
Landkreis Marburg-Biedenkopf gesamt
Vogelsbergkreis gesamt

Lahn-Dill-Kreis gesamt
Landkreis Gießen gesamt
Landkreis Limburg-Weilburg gesamt
Wetteraukreis gesamt
Hochtaunuskreis gesamt
Stadt Frankfurt am Main gesamt
Stadt Offenbach gesamt
Landkreis Offenbach gesamt

Main-Kinzig-Kreis mit den Gemeinden
• Hammersbach
• Nidderau
• Schöneck
• Niederdorfelden
• Maintal
• Hanau
• Bruchköbel
• Neuberg
• Erlensee
• Ronneburg
• Großkrotzenburg

Rheingau-Taunus-Kreis gesamt
Stadt Wiesbaden gesamt
Main-Taunus-Kreis gesamt
Landkreis Groß-Gerau gesamt
Stadt Darmstadt gesamt

Landkreis Darmstadt-Dieburg mit den Gemeinden
• Erzhausen
• Weiterstadt
• Griesheim
• Pfungstadt
• Seeheim-Jugenheim
• Alsbach-Hähnlein
• Bickenbach

Landkreis Bergstraße mit den Gemeinden
• Groß-Rohrheim
• Biblis
• Lampertheim
• Bürstadt
• Zwingenberg
• Bensheim
• Einhausen
• Lorsch
• Heppenheim

Im Restriktionsgebiet gilt grundsätzlich ein Verbringungsverbot von Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder) in freies Gebiet, d.h. die Tiere dürfen sich nur innerhalb des Restriktionsgebietes bewegen. Ausnahmen für das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren aus dem Restriktionsgebiet sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch Tierschauen und -märkte können unter bestimmten Schutzmaßnahmen abgehalten werden. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen weitere Auskünfte
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Telefonhotline zur weiteren Information eingerichtet. Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0611 / 815 4444 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr.

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In eigener Sache: Bereich INTERNA
Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt.

Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“.
Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.

Bitte halten Sie auch immer Rücksprache mit ihrem Veterinäramt. >>>