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Der Ständige Veterinärausschuss der Europäischen Union hat in seiner Sitzung am 4. September 2006 entschieden, das Beobachtungsgebiet aufgrund der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen auszuweiten. Der Bund hat nun mit einer Eilverordnung (dies ist eine Verordnung, der die Bundesländer nicht zustimmen müssen) vom 15. September 2006, die am 16. September 2006 in Kraft getreten ist, diese Ausweitung der Gebietskulisse in nationales Recht umgesetzt.
Hessen lag bisher nur mit elf Gemeinden in den Landkreisen Lahn-Dill, Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus in dem Restriktionsgebiet von 150 km. Nach der ab 16. September 2006 gültigen Gebietskulisse sind nunmehr folgende Gemeinden betroffen: Landkreis Kassel mit den Gemeinden • Breuna • Liebenau • Zierenberg • Wolfhagen • Naumburg • Bad Emstal • Schauenburg • Habichtswald • Calden • Ahnatal • Baunatal Stadt Kassel gesamt Schwalm-Eder-Kreis mit den Gemeinden • Fritzlar • Niedenstein • Gudensberg • Wabern • Borken (Hessen) • Bad Zwesten • Jesberg • Gilserberg • Schwalmstadt • Neuental • Frielendorf • Homberg (Efze) • Neukirchen • Schrecksbach • Willingshausen • Edermünde Landkreis Waldeck-Frankenberg gesamt Landkreis Marburg-Biedenkopf gesamt Vogelsbergkreis gesamt Lahn-Dill-Kreis gesamt Landkreis Gießen gesamt Landkreis Limburg-Weilburg gesamt Wetteraukreis gesamt Hochtaunuskreis gesamt Stadt Frankfurt am Main gesamt Stadt Offenbach gesamt Landkreis Offenbach gesamt Main-Kinzig-Kreis mit den Gemeinden • Hammersbach • Nidderau • Schöneck • Niederdorfelden • Maintal • Hanau • Bruchköbel • Neuberg • Erlensee • Ronneburg • Großkrotzenburg Rheingau-Taunus-Kreis gesamt Stadt Wiesbaden gesamt Main-Taunus-Kreis gesamt Landkreis Groß-Gerau gesamt Stadt Darmstadt gesamt Landkreis Darmstadt-Dieburg mit den Gemeinden • Erzhausen • Weiterstadt • Griesheim • Pfungstadt • Seeheim-Jugenheim • Alsbach-Hähnlein • Bickenbach Landkreis Bergstraße mit den Gemeinden • Groß-Rohrheim • Biblis • Lampertheim • Bürstadt • Zwingenberg • Bensheim • Einhausen • Lorsch • Heppenheim Im Restriktionsgebiet gilt grundsätzlich ein Verbringungsverbot von Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder) in freies Gebiet, d.h. die Tiere dürfen sich nur innerhalb des Restriktionsgebietes bewegen. Ausnahmen für das Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren aus dem Restriktionsgebiet sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch Tierschauen und -märkte können unter bestimmten Schutzmaßnahmen abgehalten werden. Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen weitere Auskünfte Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue) ist eine nicht ansteckende, durch Insekten übertragene Viruserkrankung der Schafe, Ziegen, Rinder. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat eine Telefonhotline zur weiteren Information eingerichtet. Die Hotline ist erreichbar unter der Nummer: 0611 / 815 4444 von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 17 Uhr. |
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Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab 2008 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb mit der Anlieferung der Schweine abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands "Hygienepapst" im Bundeslandwirtschafts-
ministerium hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT
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