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30.04.2008
Blauzungenkrankheit: Änderungen beim Verbringen von trächtigen Tieren treten am 3. Mai 2008 um 00:00 Uhr in Kraft
Die VERORDNUNG (EG) Nr. 384/2008 DER KOMMISSION vom 29. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 hinsichtlich der Bedingungen für die Ausnahme trächtiger Tiere vom Verbringungsverbot gemäß der Richtlinie 2000/75/EG des Rates wurde am 30. April im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Änderungen treten nach Angaben des BMELV am Samstag, 3. Mai 2008 um 00:00 Uhr in Kraft. Mehr im Bereich Interna. |
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ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>> BUNDESTAGUNG 2010 - VORSPRUNG DURCH INFORMATION ![]() IN EIGENER SACHE: HINWEIS: BLAUZUNGENKRANKHEIT Aufgrund der sich ständig schnell ändernden Vorschriften und Bestimmungen ist es nicht immer möglich, den aktuellsten Stand auf dieser Internetpräsenz im Bereich AKTUELLES zu melden. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Interna.
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